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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 256
(PDF, 95 MB)
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv O C7

genden Vorschlag, der an den genannten Oberst („ad Dnum Co-
lonellum Toparcham in Ortenaw") weitergeleitet wird: die Kompetenz
sollte 24 Viertel Getreide, 1 Fuder Wein, 12 Wagen Holz
und 100 Gulden betragen; dem Pfarrer sollten auch ein Garten,
2 Matten und 6 Acker Feld zugestellt werden (Ibid., 347 vo). Am
21.03.1668 bittet derselbe Erzpriester, dass man keinen Mönch
als Pfarrer dorthin schicke, besonders da derselbe Toparcha im
Sinn habe, ein Widumbsgut in ein Gültgut zu verwandeln (Ibid.,
367 vo).

In einer Bittschrift der Gemeinde Ettenheim wird am
21.04.1660 gegen den Abt von Ettenheimmünster wegen der
Baukosten der Kirche und des Kirchturms geklagt (G 6310, 278
vo). Die Sache ist am 18.06. noch nicht geregelt, und in Molsheim
erwägt man die Möglichkeit eines Prozesses vor dem Konsistorium
(Ibid., 292).

Der Guardian des Franziskanerklosters in Offenburg beklagt
sich am 24.04.1660 wegen der Kompetenz in Schutterwald,
welche nicht ausreicht, um den Pater, der dort als Pfarrer wirkt,
zu ernähren. Der Brief wird an den Graf „de Thalenberg",
Zehntherr, weitergeleitet, welchem auch ans Herz gelegt wird,
dort ein Pfarrhaus zu erbauen (G 6310, 279 vo u. 297 vo). In
einem Brief des Amtmannes der Dalenberg an den Erzpriester
von Offenburg ist die Rede von einer Zusammenkunft mit den
Franziskanern aus Offenburg, zwecks Bedienung der Pfarrei
Schutterwald. Die Pfarrkinder von dort und von Hofweier sollen
den Zehntherrn - Röderer von Diersburg - bitten, die Pfarrhäuser
zu reparieren (Ibid., 316). Derselbe Amtmann, Johann Ludwig
Dornblueth, meldet am 16.02.1661, dass sein Herr einverstanden
sei, die Pfarrhäuser zu reparieren, nicht aber die Kompetenz
zu erhöhen; man hofft in Molsheim, dass die Pfarrhäuser
„ante festum Sti Joannis" in Stand gesetzt werden (G 6311, 23).
Am 23.11.1661 werden die Einkünfte des Kollators unter Arrest
gestellt, bis zur Fertigstellung beider Pfarrhäuser (Ibid., 124).
Die Sache wird zu einem Prozess führen (Ibid., 131 vo). Am
10.11.1666 ist sie immer noch nicht geregelt (G 6312, 232)
und dauert am 17.03. und am 25.05.1667 weiter (Ibid., 277 u.
295 vo).

In den Kirchenrechnungen im Amt Oberkirch befinden sich
viele Schulden; am 28.04.1660 wird vorgeschlagen, dass diese
Schulden, unter dem Vorsitz des Abtes von Allerheiligen, getilgt
werden sollen: man solle eine gewisse Summe von den Schuldnern
verlangen und den Rest nachlassen (G 6310, 281).

Der Stabhalter von Ulm prope Oberkirch, Georg Litsch (Litz),
welcher auch Heiligenpfleger ist, wünscht am 25.05.1660, dass
man die Extanzen, welche nicht mehr einzubringen sind, aus


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