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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 258
(PDF, 95 MB)
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv O CO

vo). Am 20.12. wird dem Prior von Gengenbach klar gemacht,
dass der Bischöfliche Rat auf seiner Stellung beharre (Ibid., 136).
Der Abt unterbreitet die Sache dem Bischof von Bamberg, seinem
Lehensherr, was nichts an der Sache ändern wird (Ibid.,
160; 177 u. 193 vo).

„Scultetus et justitiarii in Ulm prope Oberkirch" bitten am

10.05.1662, man möge, wie schon geschehen, etwas aus dem
Zehnten für den Unterhalt des Pfarrers entnehmen, da er sonst
nicht leben könnte. In Molsheim ist man damit einverstanden
und erlaubt es für drei Jahre, wie es schon am 11.11.1657 dekretiert
worden war (G. 6311, 158 vo).

Die Pfarreien Unzhurst, Ottersdorff und Plittersdorf werden
am Johannistag frei sein, meldet man am 10.05.1662 (Ibid., 160
vo).

Am selben Tag genehmigt der Geistliche Rat die Reduzierung
der Anniversarien in der Abtei Schwarzach; P. Placidus Zimmermann
wird als „Theol. Moralis Professor" angegeben (Ibid.,
161).

Der Geistliche Rat bittet am 31.05.1662 die neugegründete
Pfarrei Durbach, die Heiligenrechnung eiligst aufzustellen (Ibid.,
165 vo).

Der Abt von Ettenheimmünster wird gebeten, am 08.01.1663
mit seiner Mitra am Totenoffizium für den verstorbenen Bischof
Leopold Wilhelm von Österreich in Molsheim beizuwohnen
(Ibid., 206).

Am 13.08.1663 bittet Abt Gallus, von Schwarzach, um die
Erlaubnis, eine Reliquie der heiligen Ruffina, welche ihm von
Agnes Greuth, Ehefrau des Joannes Rudolphus Pfiff er, „Civis Lu-
cernensis", Leutnant der Päpstlichen Schweizergarde, geschenkt
worden war, auszustellen. Dies wird, unter gewissen Bedingungen
, erlaubt (Ibid., 244 vo).

Der Landschreiber verlangt am 03.10.1663 die Bezahlung
durch die Äbte von Schuttern und Gengenbach der „Jura Porta-
riae" (Ibid., 259 u. 267).

Petrus Molitor, Erzpriester von Ettenheim, bittet am

07.11.1663, man möge die Franziskaner (aus Offenburg), welche
die Pfarreien Zunsweier und Schutterwald bedienen, zwingen,
die Kontribution für den Rückkauf der Herrschaft von Oberkirch
zu zahlen (Ibid.).

Der Abt von Gengenbach meldet am 28.11.1663, dass er die
13 Gulden Tür kensteuer nicht zahlen könne, da er schon von
Seiten des Reichs „ad cassam Ulmensem" zusteuern müsse (Ibid.,
276). Der Fiskal hatte (deswegen?) am 13.02.1664 den Arrest auf
die Einkünfte der Abtei gelegt (Ibid., 295 vo). Am 04.02.1665
wird nochmals erwähnt, dass der Abt nicht bezahle, „eo quod ad


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