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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 262
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv 0(y\

Am 01.12.1667 zeigt sich der Bischof geneigt, dem Wunsch
der Kapuziner und seiner Untertanen im Amt Oberkirch nachzugeben
, welche eine Kapuzinerresidenz in „Welschbad" gründen
möchten; er würde auch erlauben, dass man etwas aus der Verlassenschaft
des Pfarrers Daham5 zu diesem Zweck entnehme;
man sollte jedoch vorher nachforschen, ob die Zustimmung des
Domkapitels dazu nicht nötig sei (G 6312, 345). Am 21.03.1668
bitten die Kapuziner, man möge ihnen erlauben, diese Residenz
eher in Oppenau6 als „in valle Sti Petri (vulgo Welschbadt)" zu
errichten. Der Bischöfliche Rat ist der Ansicht, man solle dies
dem Bischof als ratsam empfehlen. Inzwischen, bis das Geld zur
Errichtung einer Residenz und einer Kapelle gefunden wird,
sollte er ihnen erlauben, die Kapelle in Oppenau und das nebenliegende
Haus, „pro officiato extructa", einstweilen gegen eine
Miete von 4 oder 5 Gulden pro Jahr zu benutzen (Ibid., 369). Der
Bischof ist mit dieser Verlegung nach Oppenau einverstanden,
aber die Baugenehmigung solle erst nach Einholung der Zustimmung
des Domkapitels erteilt werden (Ibid., 372). Am 20.09.1668
erhalten die Kapuziner vom Bischof die Erlaubnis, Geld für ihre
Bauten zu sammeln; diese Gründung sei einzig vorgenommen
worden, um dem öffentlichen Wohl und besonders dem geistlichen
Wohl der Badegäste zu dienen, wird im „motu proprio"
vermerkt (Ibid., 410).

Am 30.01.1669 kann Pater Luzianus, Superior, mit Freude
melden, dass die Kapelle und das Kloster errichtet sind; seine
Mönche bedienen an Sonn- und Festtagen Bad Griesbach und
Bad Peterstal, wo sie predigen und den Katechismus unterrichten
. Doch besteht ein Problem in Oppenau selbst, wo der Abt
von Allerheiligen nicht erlaubt, dass sie in der Pfarrkirche predigen
, obschon der Pfarrer einverstanden wäre; er würde erlauben,
dass sie in ihrer Kapelle predigen, aber an einer anderen Zeit als
in der Pfarrkirche. Diese Lösung wird angenommen: sie sollen
nachmittags (hora prima pomeridiana) in ihrer Kapelle predigen
(Ibid., 440).

Der Beichtvater des Markgrafen von Baden meldet am
11.01.1668, dass dieser nicht mehr dulden wolle, dass Mönche
als Pfarrer angestellt werden; so solle man der Präsentation eines
Mönches durch die Äbtissin von Lichtental für die Pfarrei Iffezheim
keine Folge leisten (Ibid., 350). Da die Äbtissin keinen
Weltpriester fand, wurde am 22.02.1668 P. Joannes Thiel angenommen
(Ibid., 359).

Am 16.02.1668 wird das Problem der Anniversarien in Etten-
heim, deren Einkünfte mit der Zeit eingegangen sind, durch den
dortigen Magistrat unterbreitet. Er möchte sie dem Kämmerer
des Ruralkapitels oder dem Pfarrer von Herbolzheim, welche für


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