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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 264
(PDF, 95 MB)
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv O/C C

(„etsi urbecula Ettenheim sit tenuis conditionis"), so ist die Umgebung
reich genug, um sie zu ernähren, jedenfalls reicher als
Oppenau ... (Ibid. 442). Am 20.02.1669 zieht der Bischof einen
Strich unter die Rechnung: er will nicht, dass seine Untertanen
mit Bettelmönchen belastet werden (Ibid., 448 vo).

Kaum ein Jahr später, am 12.02.1670, bittet die Gemeinde
nochmals um die Einpflanzung von Kapuzinern, natürlich ohne
Erfolg (G 6313, 15 ; 33). Nach einer neuen Bitte der Gemeinde
Ettenheim wird sich die Stimmung in Molsheim ändern: man
sollte eher Almosen etwelchen Bettelmönchen, welche im Bistum
sesshaft sind, geben als den Franziskanern in Kenzingen. Da
die Schwester des Bischofs, Witwe Leopolds von Baden, im
nahen Mahlberg residiert, könnte sie so über Beichtväter verfügen
(Ibid., 181). Die Gündung wird stattfinden, aber in Mahlberg7
. Eine weitere Bitte der Gemeinde Ettenheim kommt am
15.04.1671 zu spät: der Bischof hat inzwischen die Erlaubnis zur
Gründung in Kippenheim, das nur eine halbe Stunde entfernt
liegt, gegeben (Ibid., 204).

Die Äbtissin von Lichtental bittet am 13.12.1669 um die Erlaubnis
, die Verwaltung der Kapelle in Steinbach den Franziskanern
in Fremersberg übergeben zu dürfen, da sie kaum einen
Weltpriester für diese Stelle mit geringen Einkünften finden
würde; es wird gestattet (Ibid., 447 vo).

Müllen war im Jahr 1669 keine selbstständige Pfarrei; da nun
im Bistum der Klerus ausreicht, wird Hermannus Schmitz, Pfarrer
in Grendelbruch, dem Amtmann (Toparcha) in der Ortenau
empfohlen, um diesen Ort, welcher bisher schlecht administriert
worden war, zu bedienen (G 6312, 480). Aus uns nicht bekannten
Gründen blieb jedoch Schmitz im Elsass (Kammerer
N° 4561). Doch im Oktober wird Johann Georg Regisser dort
Pfarrer.

Am 28.06.1669 verlangt der Straßburger Kaufmann Augustin
Hoffman die Bezahlung des Tronhimmels, den er der Pfarrei
Kappel „ad Rhenum" geliefert hat (G 6312, 487 vo).

Missbräuche werden im Ruralkapitel Lahr am 03.07.1669 gemeldet
: die Pfarrer segnen aus Geldgier („propter turpe lucrum
oblationum") an Feiertägen Hochzeiten ein und erlauben, dass
getanzt werde, „cum maximo animarum detrimento". Dies
scheint besonders in Haslach der Fall zu sein (Ibid., 488 vo).

Am 27.11.1699 verteidigt der Abt von Ettenheimmünster
gegen die Einstellung des Weihbischofs sein Recht, Kelche, Glocken
Paramente ... zu weihen (G 6312, 531).

Erst am 19.01.1670 wünscht man in Saverne Auskunft über
einen Skandal, der sich ungefähr drei Jahre vorher in Zunsweier
abgespielt habe; Bartholomaeus Anthoni, Amtmann in Gerolz-


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