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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 268
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv 0(\Q

wollen, dass sie zur Reparierung des Glockenturms in Schutterwald
nicht gezwungen seien und dass diese Kosten immer durch
den dortigen Kirchenpfleger bestritten wurden. Die Dokumente
werden an den Grafen von Dahlberg weitergeleitet (G 6314, 84).

Am 30.04.1681 wird ein Schreiben von der Zaberner Kanzlei
über eine Schuld von 6000 Gulden der Abtei Schwarzach zugesandt
(G 6314, 91).

Der Abt von Schwarzach wundert sich am 18.09.1681, dass
zwei oder drei seiner Präsentationen unbeantwortet geblieben
sind. Man erklärt ihm aus Molsheim, dass eine schriftliche Präsentation
nicht reiche; der Kandidat solle in allen Fällen persönlich
vorsprechen, um examiniert zu werden und die Jurisdiktion
zu erhalten (Ibid., 103).

Der Graf de Neveu setzt am 30.11.1686 die Kompetenz des
zu ernennenden Pfarrers von Windschläg fest; dieser wird erhalten
:

In Wein: 36 Ohmen (24 Ohmen neuen Wein und
12 alten),

in Geld: 24 imperiales (Reichstaler),

in Weizen: 10 Viertel,

in Roggen: 26 Viertel,
in Gerste: 1 Viertel,

in Holz: 10 Wagen,

in Heu: genügend, um zwei Kühe zu erhalten.

Zudem stehen ihm drei Acker Feld zur Verfügung, welche von
den Bauern bebaut werden (G 6315, 7).

Generalvikar Lambert de Laer organisiert am 15.12.1686 eine
Sitzung des Consistoire in Oberkirch im Hof des Abts von Allerheiligen
(G 6315, 8).

Am 07.01.1687 begab sich derselbe Generalvikar nach Zell am
Harmersbach, um einen Konflikt zu schlichten; er hatte Mühe,
Unterkunft zu finden. Der Stadtrat hatte sich nämlich erlaubt,
dem Pfarrer von Nordrach eine Geldstrafe wegen Weinverkauf
aufzubürden. Am andern Morgen begab sich der General vikar in
eine neu errichtete Kapelle zum Morgengebet (Ibid., 9 ; 30). Das
Urteil wird am 4. Juli gefällt (Ibid., 33)

Am 02. und 03.06.1687 fand eine Synode in Offenburg statt
(G 6315, 28; 31).

Anton von Fürstenberg, Generalvikar Lambert de Laer und
Jacobus Lipp, Erzpriester und Pfarrer von Haslach, haben sich
„wegen jährlicher Ducaten pro indulto testandi" für die fünf
Thalpfarrer Wolfachischen Gebiets am 29.07.1687 verglichen
(Ibid., 37).


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