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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 351
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352

Franz Michael Hecht

Abbildung 7:
Taufeintrag vom
22. April 1752 des
Georg Anton Trunck
im Taufbuch der Pfarrgemeinde
Schneeberg.
(Diözesanarchiv
Würzburg. Pfarrmatrikel
Schneeberg. Bd. A 1.
Taufen. S. 182)

schonst/schuelmeister zue grienen- /winckel bey Karlißrueh. /ankörnen
1779 den 29 ten wintermo= / =nat106

Machleids unrichtige Angabe bezüglich Truncks Herkunft aus
Walldürn im Odenwald führte dazu, dass bisher über ihn und
seine frühere Tätigkeit nichts Näheres festzustellen war.107 Jetzt
gelang es, ein wenig Licht in das Dunkel zu bekommen.

Georg Antonius Trunck, wie er mit vollem Namen heißt,
wurde am 22. April 1752 als ehelicher Sohn des Jakob Trunck und
seiner Frau Magdalena in Schneeberg in der Nähe von Amorbach
römisch-katholisch getauft (Abb. 7).108,109

Bevor Trunck als Schulmeister nach Ettenheim kam, war er als
Schulpräzeptor in Grünwinkel, damals ein Dorf südlich von
Karlsruhe, tätig.110

Über seine Tätigkeit in Grünwinkel wird berichtet: Anton
Trunck, zuvor in Obertsrot,111 „hatte 1774 eine Unannehmlichkeit
. Die Mutter eines Schülers, welcher wegen Lachens während
des Gebetes mit der Rute gestraft wurde, beschimpfte und beleidigte
den Lehrer auf der Straße in Gegenwart des Schultheißen
Schöffer und der Schüler, wobei auch fremde Reisende stehen
blieben und zuhörten. Eine Beschwerde des Lehrers beim Oberamt
scheint erfolglos gewesen zu sein. Schulpräzeptor Trunck
unterzog sich ohne Vorwissen und Erlaubnis des Landesherrn
einem auswärtigen Examen und nahm im ,Ausland' (in Ettenheim
, das damals bischöflich-straßburgisch war) eine Schulstelle
an. Das trug ihm einen Verweis und Rückersatz von 30 Gulden
Stipendiengeld ein."112,113

Offenbar konnte Anton Trunck sich im Gegensatz zu seinem
Vorgänger Klingenmeyer mit der Stadt Ettenheim bezüglich des
Streitpunktes „Bezahlung eines Provisors" einigen. Wie vorhandene
Rechnungen zeigen, hatte er einen Hilfslehrer zur Seite.
Trunck bekam aber jetzt für die eigene Tätigkeit der Unterrichtung
der armen Kinder vom Spitalfonds über 21 Gulden (1781)
ausgezahlt bei gleichbleibender Vergütung von 35 Gulden für die
Haltung des Provisors.114

Einen Monat nach Aufnahme seiner Lehrertätigkeit wurde am
3. Januar 1780 für die Schulkinder ein täglicher Frühmorgengottesdienst
um halb sieben Uhr verordnet.115


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