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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 366
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Heinrich Ostertag - Scharfrichter

der Freien Reichsstadt Gengenbach (1615-1640)

Klaus C. Kauf mann

Unser Bild des historischen Scharfrichters ist geprägt durch die
Geschichtsschreibung des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts
, ebenso durch die verklärende Darstellung christlicher
Märtyrer, die Beschreibung von Hexenprozessen und in neuerer
Zeit von den sogenannten historischen Filmdarstellungen. Der
Scharfrichter war und ist eine geheimnisumwobene und dennoch
bemerkenswerte Person.

Allgemein nimmt man an, dass eine einmalige, spektakuläre
Beschreibung und Erwähnung eines historischen Ereignisses oder
einer historischen Person auf alle geschichtlichen Zeiten und Regionen
zutrifft. Dies ist in der Regel historisch nicht korrekt. Wir
sehen in Filmdarstellungen den Scharfrichter mit Kapuze und
Beil. Für das „Römische Reich deutscher Nation" entspricht auch
dies nicht den tatsächlichen Begebenheiten. Der Scharfrichter
war allgemein bekannt, benötigte also keine Kapuze zur Anonymisierung
und zum Schutz. Das Beil war kein Hinrichtungswerkzeug
des „römischen" Rechts, das mit anderen Einflüssen Grundlage
der Gesetzgebung des „Römischen Reichs deutscher Nation"
war. Eine Enthauptung wurde mit dem Schwert vollzogen.

Häufig wird unterstellt, dass der Scharfrichter roh und gefühllos
und ein versoffener Rüpel gewesen sei. Diesen Typus gab es
bestimmt auch, wie unter allen anderen seiner Zeitgenossen,
wenn man den Quellen in den Ratsprotokollen, Kirchenbüchern
usw. Glauben schenken kann. Wohlgemerkt, hier wird über die
Person eines Scharfrichters berichtet, wie er sich aus den Ratsprotokollen
und Kirchenbüchern in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
herauslesen lässt.

Es ist bekannt, dass der Scharfrichter einen besonderen Nimbus
hatte. Dieser lag in seiner Infamie, also dem minderen Maß
an Ehre, einem materiell gleichwertigen Gut in der Ständegesellschaft
, sowie an seiner Befugnis, Menschen, sogenannte „arme
Sünder vom Leben zum Tode" zu richten. Ebenso führte er die
Tortur, also die Folter aus, die „peinliche" Befragung. Nicht aus
eigenem Antrieb, sondern auf richterlichen Befehl. Das Ansehen
seiner Person war regional verschieden.

Anhand der oben genannten Quellen wird versucht, das
Leben und Wirken des Scharfrichters der freien Reichsstadt Gengenbach
, Heinrich Ostertag, präsent werden zu lassen. Dazu muss


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