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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 372
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Heinrich Ostertag - Scharfrichter der Freien Reichsstadt Gengenbach O ~7 O

griff „Mark" vom Markieren einer bestimmten Gewichtseinheit
Silber stammt. Zumindest Erwähnung finden sollte der Begriff
Gulden, in der Abkürzung „fl". Im Umlauf waren unter anderen
Goldmünzen der Gulden Rheinisch (Rheinischer Goldgulden;
eigentlich ein Pleonasmus!) oder die Florene (Florentiner Goldgulden
). Daher auch die Abkürzung: „fl".

Am 31. März 1617 bittet der Nachrichter um einen Verehrwein
. Er hatte die „heimlichen Gemach", also die Abortgruben,
geleert. Leider hat sein Durst den Gengenbacher Rat nicht überzeugt
. Die Bitte wurde abgeschlagen.

Der Nachrichter Haltet umb ein ohmmen verehr wein ahn wegen gese-
übertes heimlichen gemachs in der Cantzley. Ist abgeschlagen.11

Man schreibt den 14. August 1617, als sich vor dem Rat Folgendes
zugetragen hat:

Maria Clauß Pantrions seeligenn wittibinn ist ihres Unhausens hal-
benn mit dem Thurnn abgestrafft, Georg Stengell unndt Barbara die
Köchinn seind wied(er) gegenn einander verhört, Stengel durch deß segers
meidlin unndt andere Kundtschafftenn dass er die unzucht mit
ihm begangen überwisen wordenn, darauf sie ein leiblichen Aydt zu
Gott unndt allenn Heiligenn Suppletorioe geschworenn dass er der Vat-
ter seye, Hierauff erkannt er solle sie und das Kindt mit 2lb d einmahl
für alle mahl außweißen für alle Annsprachen, soll dem würdt bezah-
lenn Ihrer leibstraff müeßig, die straff gegenn Ihme vorbehalten Sie
Immittels des Kirchspiels verwisenn seien undt nit mehr wieder Kom-
menn oder ins Halß eüßenn gestellt, undt durch denn Meister Hinauß
geführt wer denn}1

Zur Verschärfung der Strafandrohung wird mit dem Hinausführen
durch den Meister, also dem Scharfrichter gedroht. Geld hat
die Strafandrohung dem Scharfrichter keines eingebracht, allerdings
auch keine Kosten verursacht. Wenn mit der Begleitung
durch den Scharfrichter gedroht wurde, bedeutete dies eine Strafverschärfung
, denn die Berührung mit dem Scharfrichter minderte
die eigene Ehre erheblich, wenn sie nicht gleich ehrlos
machte.

In den Taufbüchern der Pfarrei Hl. Kreuz in der Freien Reichsstadt
Offenburg steht unter dem Datum des 19. März 1617 bei der


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