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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 375
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376 Klaus G. Kaufmann

unnd Veitin Reüter, Seindt wegen bey nächtlicher weyl Im Oberdorff,
erweckhten Tumults, steinhauwens, Jüchsen, und schlagens mit dem
Turm abgestrafft worden, und jeder zue wohlverdieneter straff 31 ß.
frävel abrichten.20

Auch schon der bloße Verdacht genügte, seinen guten Ruf und
seine Stelle zu verlieren.

Anna Michel Geißlers Dochter von Wolfach auß(em) langenbach, ist
wegen gehabten Argwohns alß sollte sie mit Irem Meister dem Müller
Unzucht getrieben haben, durch die gefenkhnuß abgestrafft, und vor-
gestelt, worden, sich anderwerts zueverdingen.21

Nicht jede Anschuldigung des „Wettermachens" wurde als Hexerei
angeklagt.

Hannß Zimmermanns deß holtzhauwerlins wittib c. Jacob Küstenmacher
, Beclagt sich er Küstenmacher gebe auß, sie habe wetter gemacht
dardurch Ime und seinen benachbarten die Trüchte verderbt worden.
Ist solches eingesteht.22

Auch ehemalige Amtsträger entgehen einer Bestrafung nicht.

Georg Hueber d Alt Heimburger Im Reichenbach umb dass er Jacob den
Holtzknecht mit dem Spieß geschlagen verbessert -5ß h.23

Bei den Obrigkeiten achtet man sehr darauf, dass die Befugnisse
und Rechte nicht geschmälert werden. Stadt und Kloster sind
sich selten eins.

Herr Proelat alhie Pringt durch Herrn Secretarium vor und ahn H
Hannß Andreß Wurmbßer der Schult Heiß hob sich gegen Iro Gd beclagt
, alß sollte Ein Ersamer Rath Ime Schultheißen an seiner Stabs
Gerechtigkeit, einen eingriff gethan haben, begert solches zuevernem-
men, Darauff das Ein Ersamer Rath solches wideruff wachen und wissen
sich nit Zuerlnnem dass Ime Im wenigsten ein eingriff Geschehen
sye; Wyll er dann Absolute dass Schultheißen Ampt Ufgekhündt, hat
man solches deß Ursachen Vorbekhandt angenommen, Und weill Ein
Ersamer Rath gebetten haben, Iro gd wälle Einen Anderen Qualificier-
ter Persohn die Statt biß zue Ußtrag der Sachen, Conferieren und Zu-
estellen ,/.24

Von vielem wird berichtet, vom Scharfrichter hören und lesen
wir so gut wie nichts! Aber vom Wettermachen ist wiederum die
Rede.

Rath Gehalten den 11 t. Augusti Anno 1623


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