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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 383
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384 Klaus Kaufmann

Rath Gehalten denn 12. ten January Anno 629

Herren Adam Dischem für sich selbsten unnd Innamen seiner Haus-

frauwen schwigern. Ist

Uff eingelegte Suplication wegen außstendiger Contribution weil er
sich dessen beschwehrt, Ist erkhandt unnd ahn der noch schuldigen
Contribution 18. Ib. Nachgelassen die uberest alß 9. Ib. aber solle erstattet
werden unnd Hatt Anstatt deß verbrennten Holtzes Zwehen
bäum Zuehauen.

Adam Mischer dass er nechstmahls am Schwörtag vor Einem Ersamen
Rath neben Anderen erschienen unnd gleichsam vorschreiben wollen,
dass man doch das Übel auch straffe wegen

m m m

der Zauberer. Ist dessenwegen zur Straff In den turn Erkhandt worden
weil er sich aber ungehorsamb Erzeiget unnd zuem 2. ten mahl mit
dem poten nicht gehen wollen, die burgerschafft umb Hülff angeruffen
dar durch er seins Eidts vergessen Also dass darauff ein grose XJfrühe
entstanden welches nur Einem Ehramen Rath Zuetrutz unnd Spott be-
schehen, Alß Ist er eintag und nacht mit der Gefenknuß abgestrafft,
unnd weil er ein Ufrührer der burgerschafft geweßen unnd nach besag
der Rechten alß ein Mein aydiger49

• • •

Wohl zuestraffen Ime dass Burgerecht Ufgekhundt Unnd die geltstraff
vorbehalten, welche den 10. ten Aprilis Zue 30. Ib. taxirt, unnd wide-
rumb er Zue einem burger Uff pitten Unnd Ahnhalten Angenommen
worden.

Adam Beyer der Schmit, dass er sich selbsten Uffgeworffen vor Rath
Zuerscheinen unnd Anzueprüngen die Hexen zuefahen Unnd dass Übel
Abzuesträffen. Ist deßwegen mit dem Turn Abgestrafft, allß er nhun
neben Hanß Widen Uff beschehener Vorpit widerumben mit der Ge-
fenckhnüß ledig Erkhandt unnd sie peede durch den poten Haben sollen
loß gelassen


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