Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 392
(PDF, 95 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0393
_ 393

Das Naturschutzgebiet „Unterwassermatten7'

auf der Gemarkung Niederschopfheim im Volksmund:

„s'Unterwässer"

Hermann Löffler

Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene
von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.

Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.

1742, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen
den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein
, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar
von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier
und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim
.

1805 starb Lothar von Erthal, ohne männlichen Erben zu
hinterlassen. Sein Anteil Binzburg-Hofweier, den er 1742 im
Zuge der Teilung der Herrschaft Binzburg bekommen hatte, fiel
deshalb 1805 der Herrschaft von und zu Franckenstein zu. Zu
dieser Zeit war Johann Friedrich Karl von und zu Franckenstein
Grundherr. Nach seinem Sohn und seinem Enkel Georg Karl, der
1845 im Alter von 47 Jahren starb, übernahm dessen Sohn Georg
Arbogast die Herrschaft Binzburg und wurde gleichzeitig auch
Patronatsherr für die Kirche in Niederschopfheim.

In seiner Zeit war er eine berühmte Persönlichkeit. Er war
Präsident der Bayrischen Reichsrätekammer, Vizepräsident des
Deutschen Reichstages und 1872 Präsident das Deutschen Katholikentages
in Breslau.1

Nach langen Planungen, die schon sein Vater eingeleitet
hatte, baute er in den Jahren 1856 bis 1859 den Marienhof, um
seine Ländereien, darunter auch die Unterwassermatten und
weitere große Flächen in Niederschopfheim, Hofweier und
Schutterwald, besser bewirtschaften zu können.

Georg Arbogast
Freiherr von und zu
Franckenstein

Marie Freifrau von
und zu Franckenstein
geb. Prinzessin von
Oettingen- Wa Hers tein


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0393