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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 423
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424 Günther Mohr

Teilansicht des
jüdischen Friedhofs in
Kuppenheim

17\\ wurde im Protokollbuch der baden-badischen Hofkammer
verzeichnet, dass Israel von Gernsbach gestorben war. (Als Todesdatum
ist auf dem Grabstein der 16. August 1711 angegeben.) Die
Speyrer Regierung in Bruchsal hatte sich nach dem „Sterbfall"
erkundigte, einer Abgabe, die beim Tod von unfreien Untertanen
und, so wohl die Hoffnung in Bruchsal, auch bei Juden erhoben
wurde. Die Witwe Israels namens Eva sei zu dieser Abgabe nicht
verpflichtet, entschied die markgräfliche Hofkammer, jedoch zu
einer Begräbnisgebühr von drei Gulden, weil Israel auf dem Friedhof
in Kuppenheim begraben wurde. Diese Abgabe erhob die Regierung
wie von fremden Juden auch bei Israel - deshalb, weil er
in Gernsbach lebte, auf dem Gebiet des baden-badischen und
speyrischen Kondominats und daher rechtlich anders behandelt
wurde als die Schutzjuden auf dem übrigen baden-badischen Territorium
. (Die Regierung forderte deshalb von Israel auch eine
besondere Gebühr, wenn er auf diesem Territorium Handel trieb.)
Dass Israel und Gavriel die Namen ein und derselben Person
waren, lässt sich daraus schließen, dass sonst keine Schutzjuden
in Gernsbach lebten.

Für die markgräflichen Schutzjuden gehörte er jedoch zu
ihnen. Er war „GemeindevorSteher" - nicht etwa in Gernsbach,
wo es zu dieser Zeit nur ihn als den Inhaber des „Schutzes", die
rechtliche Grundlage seines Aufenthalts gab; andere Schutzjuden
durften sich erst später dort niederlassen. Gemeindevorsteher war
er in der Landjudenschaft, die in den Jahren um 1710 bis zu drei
„Schultheißen" hatte. „Gemeinde", die Kehilla, das war für die
baden-badischen Juden ihre organisatorische Einheit, die Land-


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