Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 17
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0018
Zwey berüchtigte Jauner zum Strang gerechtest verurtheilt

Von einem gemeinsamen Schicksal auf die Straße gesetzt,
waren viele Vaganten verwandt und bildeten Überlebensgemeinschaften
. Ihnen schlössen sich wechselnde Personen an,
sodass sie meist in Gruppen unterwegs waren. Dabei war die
Grenze vom Almosenheischen zum agressiven Droh-Betteln
und zur Kriminalität fließend und wurde mehr oder weniger
überschritten: „Viel zu knapp waren die legalen Verdienstmöglichkeiten
, die das Leben auf der Straße bot, und viel zu verlockend
waren die Einkunftsmöglichkeiten, die Diebstähle und
Hehlerdienste boten"17. Dass es oft um „Subsistenzkriminalität
armer Teufel, nicht selten um Mundraub Hungriger"18 ging und
mehr lästige als gefährliche Gelegenheitsdiebe tätig wurden,
war die eine Seite. Die andere, dass die Delikte angesichts der
allgemeinen Armut keine Bagatellen waren, da sie die Bestohle-
nen gleichfalls existenziell treffen konnten.

Die meisten der im Schiltacher Lehengericht Aufgegriffenen
wurden wieder abgeschoben, weil sie nicht auf sog. Jaunerlisten
standen und gesucht wurden; auch war die Verwaltung von
ihrer großen Zahl überfordert und wollte teure Justizverfahren
sparen. So kamen sie „davon" und konnten oder mussten ihr
Leben auf der Straße weiterführen. Ihnen durch soziale Fürsorge
oder Integrationsmaßnahmen eine Perspektive zu bieten,
stand noch außerhalb des staatlichen Denkens, das gegenüber
diesen gesellschaftlichen Randgruppen nur polizeiliche und
strafrechtliche Sanktionen kannte.

So trifft man von den im Lehengericht Aufgegriffenen zehn
Jahre später die meisten wieder, und zwar im gleichen Milieu.
Dies zeigt die Jaunerliste, die der als bedeutender Kriminalist
geltende Oberamtmann Georg Jacob Schäffer von Sulz aufgrund
der Aussagen von Inquisiten 1784 in Druck gab.19 Da
heißt es vom Spengler Sepp, er „seye ein Erzdieb"20, von dessen
Frau Annemey, sie „stehle wie ihr Mann"21. Ihr Sohn „Christe,
einer der größten Diebe"22, war 1773 in Schiltach zwar nicht
dabei, doch befanden sich unter den dort aufgegriffenen Frauen
zwei aus seiner Umgebung: Agathe Gumingerin, sein „Eheweib
[...], sitze zu Hüfingen im Zuchthauß"23 sowie Kunigunde Listin
, seine „Konkubine": „Seye eine meisterliche Diebin"24. Der
Spengler Jakob war ein Schwager des Spengler Sepp und „werde
nicht besser seyn, als seine übrige Kameraden und Anverwandte
"25. Erneut begegnet man dem Haften Andres, „ein
Kamerad von dem zu Seelbach gehängten Krämer Matthes", der
sich „schon 13 bis 20 Jahre lang einig mit Stehlen" ernähre.26 Er
war tatsächlich ein Komplize des Weißen Bettelbub und mit
ihm „bei dem in St. Märgen verübten großen Krämerdiebstahl
dabei"27. Ebenso trifft man den Schinderpeter wieder, „ist ein


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