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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 21
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0022
Zwey berüchtigte Jauner zum Strang gerechtest verurtheilt

sen, sodass ihre Haft „als Strafe gerechnet" wurde und sie nach
Ableistung der Urfehde im März 1774 auf das Zollhaus über
Schiltach gebracht und ins Schrambergische abgeschoben wurden
.43

„Zehn Monath harte Gefangenschaft"

Dass sie „Inquisiten" genannt wurden, die der Oberamtmann
selber „examinieren" wollte, bedeutete, dass auf sie ein juristisches
Verfahren zukam. Grund war ihr bekannter Status als
„Jauner", weshalb die Obrigkeit nicht darum herumkam, sie „in
gefänglicher Haft" zu halten und je nach Ergebnis der „Exami-
nation" strafrechtlich zu belangen. Doch verschlimmerten sich
die Verletzungen des Weißen Bettelbub, sodass der Chirurg um
Unterstützung durch einen „Doktor" bat,44 die entsprechend
der staatlichen Fürsorgepflicht45 auch gegeben wurde. Nach
seiner Heilung wurde er in die hintere Rathausstube gebracht
und im Blockhaus mit drei Ketten an die Wand gefesselt. Wenn
der für die Sicherheit zuständige Stadtknecht ihn zum Verhör
brachte, musste er ein Schloss an der Hand, zwei am eisernen
Hosenträger, eines an der Halskette, eines an der Kette am Hosenträger
und eines an der Fußkette aufschließen.46

Gefangener im Blockgefängnis
. - Zeichnung
aus Bern (1823). -
Krim ina Imuseum
Rothenburg o. d. T.


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