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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 22
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Hans Harter

Seine beiden Komplizen kamen in die - heizbare - „gemeine
Wachtstube" auf dem oberen Tor.47 Dort war für die in Ketten
Geschlossenen Stroh aufgeschüttet, und da sie häufig über
Durst klagten, wurden sie reichlich mit Wasserkrügen versorgt.
Damit nässten sie das Stroh und flochten es zu Seilen zusammen
, nachdem sie ihre Handschellen hatten abstreifen können.
Ihr Vorhaben wurde jedoch entdeckt, und der Oberamtmann
ließ die Schießscharte, durch die sie sich nach außen zwängen
wollten, zumauern, ordnete ihre Trennung sowie verschärfte
Wachen an, tags durch vier, nachts durch fünf „bewährte, tüchtige
Männer "48.

Aus den Abrechnungen wird deutlich, mit welchem Aufwand
die Arrestierung der drei Jauner verbunden war, die nach
der Aufstellung des Stadtknechts 308 Tage dauerte. Er war der
Hauptverantwortliche für ihre Verwahrung und stellte darüber
genaue Rechnung: Für das Heizen der Arrestlokale verlangte er
täglich 3 Kr., dazu „wegen Leistung der Kost, Wart und Pfleg"
sowie für das Reinigen des Nachtgeschirrs und Putzen der Gefängnisse
pro Mann und Tag weitere 16 Kr., was sich auf 250
Gulden summierte. Der Schiltacher Stadtknecht Rapp, der sonst
noch Metzger und Flößer war, übte sein Amt nicht mit einer
festen Besoldung aus, sondern rechnete die Dienstgeschäfte in
sog. Akzidentien ab. So auch dafür, dass er die „Inquirenten"
zum Verhör bringen musste, wofür er jeweils 7 Kr. ansetzte, was
beim jungen Wollenmayer (nicht: „Hollenmayer") nur wenige
Male, beim Schwarzen Katzensepp aber 26- und beim Weißen
Bettelbub sogar 36-mal der Fall war. Dass Rapp auch dabei aktiv
wurde, zeigt seine Abrechnung von 48 Kr. für „viermaliges
Schlagen" des Katzensepp.49

Das für die Heizung der Arrestlokale nötige Brennholz
lieferte der Stadtwald: 21 Klafter Holz im Wert von 43.12 Gulden
. Außerdem wurden für jeden Arrestierten ein Paar Hosen
und zwei Hemden angeschafft, die auch gewaschen wurden.
Reinhard und Wollenmayer verbrauchten 16 und Wächter
19 Bund Stroh ä 6Kr. für ihre Lagerstatt (3.30 Gulden). Der
Hafner Koch berechnete für Schüsseln und Häfen 3 7 Kr., der
Küfer Göhring für zwei Eimer und zwei Kübel 3.54 Gulden, der
Schmied Bühler und der Schlosser Kindler für Ketten und
Schlösser 18.41 bzw. 12.12 Gulden. Auch stiegen die Beleuchtungskosten
, da die Verhöre oft bis in die Nacht dauerten und
bei den Wachen viel Beleuchtungsmaterial verbraucht wurde:
Der Krämer Haas forderte für „Lichter und Döcht" 4.45 Gulden
, der Handelsmann Groschupf für drei Maß Öl 3.12. Da das
Öl in Wolf ach billiger war, wurden dort 6 Maß abgeholt (=4.48
Gulden), und als der Sailer Ziegler es zum „Wolfacher Preis"


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