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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 38
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^ g Hans Harter

sen. 1784 erscheint der „Moosen Mättlenswirth Hornberger
Ober-Amts" in der Sulzer Jaunerliste unter den „Diebs-Beher-
bergern, Unterschlaufgebern und Aufkäufern der Diebstähle",
die „bereits gefänglich eingezogen" und „ernstlich bestraft
worden sind"76. Einsam im Wald, aber nahe der Grenze zu den
Herrschaften Schramberg und Fürstenberg gelegen, war das
Moosenmättle-Wirtshaus ein idealer „Unterschiauf", da man
hier von einem Territorium in das andere wechseln konnte.

„Zu ihrer wohlverdienten Straff mit dem Strang vom Leben
zum Tod gebracht seyen"

Nachdem das umfangreiche Verhörprotokoll am 22.8.1774 an
die Regierung in Stuttgart geschickt worden war, erarbeiteten
die Räte von Uxküll, Renz, Weickersreuter und Commerell ihr
„unterthänigstes Anbringen" zur „Bestrafung der zu Schiltach
inhaftierten drey Jauner"77. Es beginnt mit den ihnen zur Last
gelegten Verbrechen:

1. Martin Wächter „vulgo der weiße Bettelbub" habe „neben
seinem Weib noch 5 Concubinen gehabt" und sei „nach
verthanem Handgeld" aus der Kaiserlichen Armee desertiert.
Er habe 151 Diebstähle begangen, darunter solche in Kirchen
, die „mit effractionen und ascensionen" (Aufbrechen
und Einsteigen) verbunden, also Einbrüche waren, und zwar
in Gemeinschaft mit den „verruchtesten Jaunern".

2. Joseph Reinhardt „vulgo schwarz Katzen- oder Schinder-
Sepp" habe „4 Concubinen gehabt" und war nicht nur an 38
Diebstählen Wächters beteiligt, sondern verübte 29 weitere,
wobei er sich wie dieser „der gefährlichsten Instrumente und
Gewöhre bedienet habe". Außerdem wird ihm angekreidet,
dass er „durch verschiedene Ränke" die Inquisition „sehr
beschwerlich" gemacht habe.

3. Joseph Wollenmayer habe bei dem Bauern, bei dem er
„Viehbub" war, ein Paar Schuhe gestohlen und sei bei zehn
Diebstählen der beiden anderen dabeigewesen; er habe jedoch
kein anderes Instrument als ein Schroteisen gehabt
und sei von ihnen durch Ohrfeigen und Scheltworte dazu
genötigt worden.

Aufgrund dieser eingestandenen Delikte, und weil sie durch
ihre Verbindung mit anderen „verrufenen Jaunern" den
„Namen einer Rothe gar wohl verdienen", also eine „Bande"
gebildet hatten, qualifizierten sich die drei zur ganzen „Schärfe"


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