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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 40
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Hans Harter

Dieses Urteil hielt sich im Rahmen des Üblichen, da die Carolina
für Mehrfachdiebstahl und Einbruch, die durch gründliche
Inquisition bewiesen waren, den Galgen vorschrieb. Vom
Rädern, wie es die Kreisedikte vorsahen, kam man in Württemberg
seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ab.78 Als Möglichkeit
sprach das Urteil diese bestialische Strafe jedoch an,
und ihre Nichtanwendung wurde als besondere herzogliche
Gnade dargestellt. Doch auch der Strang, die Standardstrafe für
männliche Jauner,79 wurde eigens begründet: mit der (nicht
eindeutig bewiesenen!) Bewaffnung, dem (so nicht gegebenen!)
bandenmäßigen Auftreten, der Störung der öffentlichen Ordnung
und den Präzedenzfällen, die sie verlangten. Während
dem Weißen Bettelbub die Kooperation bei der Inquisition
keinen Vorteil brachte, kreidete man dem Katzensepp seine
„Ränke" an und nahm auch keine Rücksicht auf sein jugendliches
Alter. Dieses war für den altersgleichen J. Wollenmayer
dagegen strafmildernd, dem seine Jugend und das Schicksal als
„Vagantenkind" das Leben rettete.80 Wenige Jahre später wären
jedoch auch seine Kameraden nicht mehr gehängt worden:
Unter dem Eindruck Friedrichs des Großen, der bereits 1743 die
Todesstrafe für Diebstahl abschaffte, und Aufklärern wie dem
Philosophen Cesare Beccaria ging auch Württemberg zu einer
milderen Strafpraxis über: 1785 ließ Herzog Carl Eugen seine
Räte wissen, dass er künftig nur noch in Fällen „wo Menschenblut
vergossen wird" die Todesstrafe verhängen werde.81

„Da die zwei Jauner mit dem Strang vom Leben zum Tod
gebracht werden müssen"82

Nachdem Oberamtmann Goelz am 19.10.1774 das Urteil per
Post erhalten hatte, „verfügte" er sich tags darauf nach Schiltach
, um es den Malefikanten zu verkünden und ihnen zu
raten, sich auf den Tod vorzubereiten. Zugleich waren umfangreiche
„Anstalten und Verfügungen" zu treffen. Eine Besichtigung
des Hochgerichts ergab, dass dieses baufällig geworden
war, sodass er anordnete, „ohne Verzug eine neues von aichin
Holz zu errichten"83. Insgesamt setzte die Nachricht, dass „den
allhier Verhafteten das Leben abgekünd" die Schiltacher Verwaltung
unter erheblichen Druck, da noch viel organisiert werden
musste: teils wegen der mit dem Bau des Galgens und der
Hinrichtung verbundenen „Vorkehrungen", teils wegen der
Kosten, wozu man in alten Rechnungen nachschlug, „wie es
damit ehedem gehalten worden"84.

Zum Bau des Galgens wurden alle fünf Schiltacher Zimmermeister
herangezogen: Hätte es nur einer ihrer Zunft getan,


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