Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 42
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0043
42

Hans Harter

Der Galgen wurde vom alten Platz etwas entfernt aufgerichtet
, doch war das Hochgericht seit jeher an der westlichen Gemarkungsgrenze
zu Lehengericht, an der über den äußeren
Baumgarten und Hohenstein führenden alten Landstraße nach
Wolfach.87 Hier erinnern die Flurnamen Schinderbühl und Galgenwald
daran, dass in diesem Bereich sowohl die Tierkadaver
abgedeckt, als auch Todesurteile vollstreckt wurden.88 Während
der Wasenplatz mit der Schinderhütte unterhalb der Straße lag,
befand sich das Hochgericht oberhalb, „am Höchsten der alten
Straße", wo der sonst nicht mehr bekannte Flurname „Galgenbühl
" den Ort ausweist: Ein noch gut zu erkennender, ebener
Platz auf der Höhe über dem Hohenstein.89

Mit dem Bau des Galgens wurde auch die Herstellung bzw.
Ausbesserung des Wegs zu ihm nötig, wegen der Zufuhr der
Balken, aber auch, „damit die Herren Geistlichen mit gemelten
zwey Jaunern gutten Fußes gehen können". In der Kürze der
Zeit - man hatte nur fünf Tage - wurden dafür Hand- und
Fuhrfronen angesetzt, die „wegen der starken Anzahl der Froh-
ner" von Bürgermeister Trautwein, dem Lehengerichter Vogt
Brüstle und anderen Ratsmitgliedern beaufsichtigt wurden, die
ein „Taggelt" von 24 Kr. und 20 Kr. für „ein Imbis" berechneten
.90

Wie man schon das auf dem Zimmerplatz liegende Holz für
den Galgen nachts bewachen ließ, so wurde auf Verlangen von
Bürgermeister Wößner auch das „neue Hochgericht bis auf den
Tag der Execution", „so Tags, als Nacht verwacht", „wie es in
vorigen Zeiten auch gehalten worden seye"91. Es gab also Erinnerungen
an frühere Hinrichtungen, wobei das Bewachen, für
das Bürger herangezogen wurden, von der Furcht vor Sabotageakten
durch Verwandte oder Kumpane der Delinquenten bestimmt
war.

Für sie setzte Amtmann Späth durch, dass sie in ihren letzten
drei Tagen als besondere Geste ein besseres Essen erhielten:
Statt Wasser, Brot und Suppe jetzt „ein ordinäres Essen aus dem
Wirtshaus" mit zwei Schoppen Wein „auf den Mann". Dies
lieferte das Rößle am Marktplatz, ein Mittag- und Abendessen
für je 8 Kr. und jeweils Vi Maß Wein ä 6 Kr. Auch der junge
Sepple erhielt diese Vergünstigung, aber ohne Wein und nur
am letzten Tag, als noch etwas teureres Essen für 10 Kr. geliefert
wurde. Der Oberamtmann vermerkte auf der Abrechnung von
IVi Gulden, dass „dieses eine ganz singuläre Gewohnheit in
Schiltach sein muss, dass man Verbrecher in den 3 letzten
Tagen vor ihrer Hinrichtung besser speist"92. Es war auch üblich
, dass „Fremde, doch bekannte Leute" die Malefikanten zu
sehen verlangten, was er gleichfalls zuließ, wenn es in Anwe-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0043