http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0044
Zwey berüchtigte Jauner zum Strang gerechtest verurtheilt
senheit des Amtmanns und „mit aller nötigen Vorsicht" geschehe
, „doch niemals, solange die Geistlichen bei ihnen sind
und so selten als möglich"93.
Gleichzeitig wurde mit Johann Hartmann aus Tübingen ein
Scharfrichter bestellt. Sein Meisterstück, eine Hinrichtung mit
dem Schwert, hatte er 1762 in Ulm „glücklich und wohlgelungen
" gemacht und war durch Heirat der Witwe seines Vorgängers
zu dem Amt in Tübingen gekommen.94 Er kam einige Tage
vor dem Hinrichtungstermin in Schiltach an, wobei er für Hin-
und Rückreise sechs Tagessätze („Roßlohn, Zehrung und Fütterung
") ä 1.20 Gulden berechnete. Verschiedene Handwerker
(Wagner, Schmied, Seiler) lieferten ihm noch Utensilien: eine
„doppelte Leiter mit drei Bäumen und zwei Strippen", ein
Handbeil, Schneidmesser, Latthammer und Bohrer, eine Schrotaxt
und Beißzange, zwei Ketten, Nägel und Ringe sowie Seile
„zum Binden und Führen der Malefikanten"95.
Die Mitwirkung der Geistlichkeit
Eine wichtige Rolle bei Exekutionen kam der Geistlichkeit zu,
da die Obrigkeit sich in der Pflicht sah, wenigstens die Seelen
der Delinquenten zu retten. Deshalb war für Seelsorge vor und
Begleitung beim letzten Gang zu sorgen: Die „Armen Sünder"
sollten im rechten Glauben sterben. Der war in Württemberg
der evangelische, viele der Verurteilten, auch die beiden in
Schiltach, waren aber katholisch. So wurde die Beteiligung von
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