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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 44
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Hans Harter

Pfarrern dieser Konfession ein Streitpunkt, da ihnen im protestantischen
Württemberg öffentliche Amtshandlungen verboten
waren. Sie konnten nur im Gefängnis tätig werden, nicht aber
zur Hinrichtung begleiten, was der evangelischen Seite vorbehalten
blieb.96

Daran hielt man sich auch in Schiltach, wo die Pfarrer von
Wolf ach und Schenkenzell „zur Beicht und Communion" bestellt
wurden. Sie erschienen am 22.10.1774 in Begleitung ihrer
Mesner und quartierten sich im Hirsch am Marktplatz ein. Sie
erhielten Verpflegung und Logis,97 ebenso ausreichend Zeit und
Spielraum für die Seelsorge. Dies erhellt eine Anfrage von Amtmann
Späth beim Oberamt:

1. ob den beiden zum Tod Verurteilten ein Rosenkranz und
Kruzifix gegeben werden könne;

2. ob bei der Abnahme der Ohrenbeichte die Wache nicht abtreten
könne;

3. ob, wenn ihnen die Absolution erteilt werde, sie „nicht
gänzlich von den eisernen Banden losgemacht werden dürften
".

Während er die erste Frage bejahte, wollte Goelz die anderen
vor Ort entscheiden; wenn mit der Beichte nicht gewartet werden
könne, dürfe die „Wacht" die Maleficanten zwar nicht aus
den Augen lassen, solle aber von Ferne stehen; bei Vornahme
aller Maßnahmen könnten „bei der Absolution und Beicht die
Fesseln sämtlich abgenommen werden"98. Im Hinrichtungszug
begleiteten dann vier evangelische Geistliche die Delinquenten:
den Bettelbub Pfarrer Lehrenkraus (Kirnbach) und Vikar Faber
(Gutach), den Katzensepp die Pfarrer Baumann (Schiltach) und
Reinhard (Rötenberg).99

„... welches Urtheil am hiesigen Hochgericht
vollzogen worden"

Nachdem am 20. Oktober den Inhaftierten das Urteil verkündet
worden war, kam eine Woche später, am 27.10.1774, der Endliche
Rechtstag. Er begann am frühen Morgen im Rathaus, wo
sich, feierlich gekleidet, das Stadtgericht versammelte. Den
Maleficanten wurde nochmals das Urteil vorgelesen, dann
brach einer der Bürgermeister den Stab, ein symbolischer Akt,
der sie aus der Rechtsgemeinschaft ausschloss. Die jetzt „Arme
Sünder" Genannten wurden dem Scharfrichter übergeben und
von ihm zur Richtstätte geführt.


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