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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 46
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Hans Harter

Da die Todesstrafe öffentlich vollstreckt wurde, „zur Abschreckung
der Rechtsfeindlichen und zur Beruhigung der
Rechtstreuen"100, formierte sich ein Zug. Dazu hatte der Amtmann
die Bauern des Lehengerichts angewiesen, „gleich nach
der Betglocke vor dem Rathaus zu erscheinen und sich mit Gewehren
, Stangen, Pfähl, auch Wieden, zu versehen"101. Als
„Bauernkompanie" sollten sie die Hinrichtung abschirmen. Im
Zug marschierten der Amtmann, die Bürgermeister, Gemeinderäte
und Geistlichen, wobei sie laut Kriminalordnung „die
armen Sünder mit Singen, Beten und Zusprechen erbauen"
sollten.102 Es war eine „Demonstration des Rechts", bei der auch
die „Volksmenge" nicht fehlte: Die beiden „berüchtigten Jau-
ner" wurden „unter einem großen Zusammenlaufens der neugierigen
Landleut aufgehangen", so Friedrich August Köhler in
seiner Beschreibung Schiltachs von 1807.103 Von anderen Orten
wird berichtet, dass man sogar die Schuljugend aufbot, „welche
geistliche Lieder sang"104. Dazu läutete das Armesünder-Glöck-
lein - es wurde alles getan, um den Verurteilten ein „würdiges",
auf das Jenseits einstimmendes Sterben zu bereiten!

Ob die Delinquenten im Hinrichtungszug den guten Kilometer
zum Hochgericht zu Fuß gingen oder auf dem Schinderkarren
hinausgeführt wurden, was als Schande galt, ist nicht
überliefert. Auch wird die Hinrichtung „planmäßig" abgelaufen
sein: Am Galgen schleppte der Scharfrichter die Delinquenten
die doppelläufige Leiter hinauf und legte ihnen die Schlinge um
den Hals. Dann schleuderte er sie mit einem Stoß von der Leiter
oder er stieg ab und zog diese weg.105 Danach stellte er die Frage,
ob er „recht gerichtet habe", die der Amtmann bejahte. Für
seine Tätigkeit machte Hartmann folgende Rechnung auf:
„1. Für die Leiter auszuführen und aufzurichten fl. 1.15 kr. -

2. für die Leiter von einer Seite an die andere zu thun: 30 kr. -

3. Mit dem Strang zu richten, ä 30 kr., 1 Gulden".

Dazu kamen 2.20 Gulden „für die übrigen Meister und
Knechte", wobei erstere Kollegen waren, die üblicherweise zu
einer Hinrichtung kamen. Hartmann berechnete noch für 4
Gulden „das Henkersmahl für 2 Personen", dazu Wein, vier
Maß ä 32 Kr. und zwei Flaschen ä 40 Kr.106 Diese hatte er wohl
den Delinquenten als „Labetrünklein" auf den Weg mitgegeben
, wie es gleichfalls Brauch war. Das zum Abschluss abgehaltene
„Henkersmahl" war Teil seines Lohns, wobei nicht klar ist,
mit wem er es - wohl räumlich getrennt - teilte, vielleicht mit
Amtmann Späth als Vorsitzendem des Stadtgerichts. Davon,
dass die Beteiligten sich nach dem Justizakt in den Wirtschaften
versammelten, um das Ereignis gehörig zu besprechen, wird
auszugehen sein.


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