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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 76
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0077
~Jfo Heinz G. Huber

sehe Landmiliz von einem Offizier, einem Wachtmeister, je 4
Korporalen zu Fuß und zu Pferd und 40 Gemeinen aufgestellt
werden. Die Gefangenen sollten nach Oberkirch, Offenburg,
Gengenbach und Zell gebracht werden. Dort sollten sie einer
Inquisition unterzogen werden. Bei Todesurteilen mussten drei
Juristen, darunter ein evangelischer, hinzugezogen werden. Arbeitsunfähige
Bettler sollten in die Spitäler, Arbeitsfähige in
eines der Zuchthäuser in Pforzheim, Stuttgart oder Ludwigsburg
eingeliefert werden. Fürstenberg war bereit, Gefangene in seinem
Zuchthaus in Hüfingen unterzubringen. Offensichtlich
war diesen Maßnahmen geringer Erfolg beschieden, weil die
Streifen nicht aufeinander abgestimmt waren.

Die Hunger jähre um 1770 verschärften erneut das Armutsproblem
; die Kriminalität, die eine Folge des Überlebenskampfes
auf der Straße war, nahm zu. So wurde darüber geklagt, dass
die Bevölkerung durch die in den ritterschaftlichen Orten geduldeten
Zigeuner und aggressiven Bettler derart bedrängt werde,
dass sie den Frieden nicht genießen könne. Bei Verweigerung von
Almosen würde mit Diebstählen, Raub und Mordbrennerei gedroht
.57 Württemberg fühlte sich verärgert, weil seine westlichen
Ämter durch Personen aus der straßburgisch-fürstbischöf-
lichen Herrschaft Oberkirch in ihrer Sicherheit beeinträchtigt
waren. 1772 kam eine Bande von Wilderern herüber aus dem
Hochstift Straßburg in den Altensteiger Forst, wobei sie einen
Förster schwer verletzten. Der dabei verhaftete Marcus Bohnert
brach wieder aus. Der württembergische Oberamtmann Matthäus
Gölz aus Hornberg, der ausführliche Instruktionen von
Herzog Carl Eugen erhalten hatte, forcierte deshalb den Gang
der Konferenz, die am 7. Dezember 1773 mit Verzögerung in
Gengenbach begonnen hatte.58

Der Ärger der Konferenzteilnehmer richtete sich gegen die
bischöfliche Herrschaft Oberkirch, deren Amtmann Maillot
nicht erschienen war. Dabei sei es bekannt, dass eben obiges Amt
Oberkirch gerade dasjenige sei, welches schon vor vielen Jahren solchem
Gesindel bis noch vor 14 Tagen einen Aufenthalt und ordentlichen
Wohnsitz in seinem Bezirk gestattet hat, wodurch dem schwäbischen
und dem oberrheinischen Kreis zur größten und unerträglichen
Beschwerden und Drangsalen ihrer Untertanen (...) auf den
Hals gezogen, durch deren Untertanen von ihren Wohnsitzen weit
und breit unternommenen Exkursionen einen großen Teil des Teut-
schen Vaterlandts in nicht geringe Unsicherheiten gesetzt. Dazu kam
noch, dass die oberkirchischen Hatschiere Mitte November
1773 ohne Koordination mit den Nachbarn eine Streife unternommen
hatten und die Vagabunden über die Grenzen in die
fürstenbergischen Ämter Haslach und Wolfach sowie über den


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