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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 88
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Heinz G. Huber

Hatschiere aufgestellt, die aus der Kreiskasse bezahlt wurden. Sie
hatten die Straßen, Waldungen, Wirtshäuser, einzelne abgelegene
Orte, Höfe, Mühlen, Ortschaften zu durchstreifen. Alle Gauner, Vaganten
, Zigeuner, Bettler und fechtende Handwerksburschen hatten
sie in Verhaftzu nehmen.95 Postreisende waren durch die Postbeamten
über Name, Heimat und Ziel der Reise zu befragen.96
Landfahrer sollten schon an der badischen Grenze zurückgewiesen
werden. Landstreicher, Zigeuner und ähnliches „Gesindel
" waren polizeilicher Untersuchung, Verhaftung und gezwungener
Arbeit (Arbeitshaus) zu unterwerfen.97

Mit der Schaffung von Kriminalämtern, den Vorläufern der
Staatsanwaltschaften, wurde die Trennung von allgemeiner
Verwaltung und Strafrechtspflege vollzogen. Zugleich wurde
zwischen gerichtlichen und polizeilichen Straffällen unterschieden
.98 Damit wurden Rechtspflege und Polizeiwesen nicht
nur professionalisiert, sondern auch ein höherer Grad von
Rechtsstaatlichkeit war erreicht. Nachdem es schon in napoleonischer
Zeit entsprechende Pläne gegeben hatte, wurde durch
ein landesherrliches Edikt 1829 die Gendarmerie, die Landespolizei
, geschaffen99 - allerdings auch unter den politischen Vorzeichen
einer auf die Unterdrückung freiheitlicher Bewegungen
zielenden Restaurationspolitik.

Dass es angesichts der schweren wirtschaftlichen und sozialen
Krisen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht zu
einer dramatischen Verschärfung der Sicherheitslage kam, ist
auch auf die Effizienz des Polizeiwesens im Großherzogtum
Baden zurückzuführen. Sicher trug auch dazu bei, dass durch
eine staatlich geförderte Politik der Massenauswanderung die
sozialen Probleme exportiert wurden und damit unter dem
Aspekt der öffentlichen Sicherheit eine Form von Prävention
anderer Art betrieben wurde.


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