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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 98
(PDF, 83 MB)
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QQ Karl-August Lehmann

Sprüche und die Ständegesellschaft. So war die Rechtsungleichheit
entsprechend begründet, gleichzeitig der Maßstab für Gut
und Böse vorgegeben.

Niedere Gerichtsbarkeit

Die Verhandlungen und Urteile spiegeln die Zustände in der
Talgesellschaft wider. Es galt als Bürgerpflicht, Verstöße gegen
Sitte, Ordnung und überliefertes Herkommen anzuzeigen. Da
war die Grenze zwischen Pflichterfüllung und Denunziantentum
nur schwer zu ziehen.

Glücksspiel, kleinere Betrügereien und Unehrlichkeiten, wie
z. B. Zechprellerei und Zehrschulden, waren dem Rat ein Dorn
im Auge, weil dadurch natürlich der Völlerei und Trunksucht
Vorschub geleistet wurde und der eine oder andere seinen alltäglichen
Pflichten, beispielsweise dem Streifen- und Wachdienst
oder auch dem „Stürmen", nicht pünktlich nachkam.
Außerdem förderte der Alkohol die Streitsucht. Schlag-, schelt-
oder rupfhendel, vor allem in den Gaststätten und an Markttagen
, liefen nicht immer glimpflich ab. Da setzte es ohrkappen,
wobei mitunter die Wucht des Schlages so groß war, dass er zu
Boden gesessen.

Keineswegs wählerisch waren die Harmersbacher bei der
Verwendung von Schimpfwörten. Bezeichnungen wie Schelm,
Dieb, Spitzbub (spitzig lederle), Betrüger, Bestie, Canaille, Dickwanst
, Scheißkerl, Alte Truttel, Tölpel, Flegel, Sausack, Hundsfott,
Kuh, Hummel, Mauch, Großgockel, hoffärtiges pfäule, Krautgarth-
krotten, güftige schlang oder grocodil waren dem Rat immerhin
eine Geldstrafe wert.

Hohe Gerichtsbarkeit

Wer wegen Fluchen angezeigt wurde, verfiel mitunter, je nach
Heftigkeit, der höheren Gerichtsbarkeit. Es war bei Strafe verboten
, bey denen H. sacramenten, tauff, blueth, Wunden, Marter,
Creutz, leyden Christi, donner und hagel und anderen sündhaften
schwüren zu fluchen. Dass diese Hinweise zu Beginn der Dorfordnung
standen, zeigt auch die Bedeutung dieses Verbotes
und damit den Stellenwert der Religion. Ein besonders verwerflicher
Fluch, gleich eingebunden in massive Beleidigungen,
galt zuvorderst dem Vogt als Vorsitzenden des Gerichts: ... dass
dich der dunter und hagel 99 klafter tief unter die höll minder erschlag
... (Vogt und Rat, der Verf.) meinen, sie seyen gottgleich, sie
haben englischen verstand, aber im arsch seyen die kuehe fett, es


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