http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0106
Recht und Rechtsprechung im ehemaligen Reichstal Harmersbach 1 Q C
bis der Einzelne auf Rechtssicherheit bauen konnte. Erst die
Ideen der Französischen Revolution und die damals zumindest
theoretisch formulierten Menschenrechte schützen heute das
Individuum weitgehend vor Bevormundung und rechtlicher
Willkür. Denen musste aber zuerst noch gegen die heftigen
Angriffe des Obrigkeitsstaates und den erklärten Widerstand
der Kirchen, vor allem auch der katholischen, beide oft genug
gegen den Untertan verbündet, allgemein Geltung verschafft
werden.
Das „Reichstal^, als das es immer verklärt wurde, mit einer
weitreichenden Selbstständigkeit, hat es so nur bedingt gegeben
und es bot auch nur einer kleinen, arroganten und vermögenden
Oberschicht Vorteile, zum Leidwesen weiter Teile der
Talbevölkerung.
Abkürzungen
GLA: Generallandesarchiv Karlsruhe, GA: Gemeindearchiv Oberharmersbach
Anmerkungen
1 Bei dem Beitrag handelt sich um einen überarbeiteten und aktualisierten Beitrag zu Recht und
Rechtsprechung im ehemaligen Reichstal Harmersbach, verteilt auf verschiedene Kapitel der
Oberharmersbacher Chronik. Lehmann, Karl-August: Harmersbach. Die Geschichte eines Tales
1139-1812, Band I, 1989. Der Band ist vergriffen.
2 GLA 229/38 692; 19.02.1656. Durch Kriegswirren, vor allem durch Plünderungen und Brandschatzung
während des Dreißigjährigen Krieges sind frühere Aufzeichnungen nur als spätere Abschriften
erhalten.
3 Verhandelt wurden hierbei in erster Linie Rückstände von Abgaben (Naturalien, Zehnt, Nutzungsentgelte
u. a.)
4 Zur ausführlichen Geschichte der Verpfändung: Landwehr, Götz: Die Verpfändung der Reichsstädte
, Köln 1967; Zur Harmersbacher Verpfändungsgeschichte Lehmann, Bd. I, 62-82.
5 Dazu ausführlich: Hillenbrand, Eugen: Stadt und Kloster Gengenbach im Spätmittelalter, in: ZGO
1976, 75-103. Der ausführliche Text der Urkunde Lehmann, Bd. I, Anhang Nr. 3.
6 GLA 30/106; 1689, XII.9 Die französischen Annexionen im Elsass und der Eigentumsanspruch des
Straßburger Bischofs, der seit 1660 wieder die Pfandschaft Harmersbach besaß, beschleunigten die
längst überfällige Einlösung der Pfandschaft durch Kaiser Leopold.
7 Der Wortlaut der Transaction in Lehmann, Bd. I, Anhang Nr. 6.
8 Auch deshalb verbietet sich die Bezeichnung „freies Reichstal". Die Behauptung von Hansjakob,
der Harmersbacher Vogt habe seinen Platz unmittelbar neben dem Kaiser in Wien gehabt, ist
ebenso ein Phantasieprodukt und durch nichts belegt. Die Kosten für solche Tagungen waren
derart hoch, dass die Ortenauer Reichsstädte und mit ihnen das Reichstal jeweils einen gemeinsamen
Delegierten zu Reichstagen schickten.
9 GLA 67/643, fol. 97.
10 GLA 229/38683.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0106