http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0112
Rechtsprechung zu Stollhofen
1493 Verkaufsurkunde
GLA 37/249.
Zugleich wurde das Saalgericht verändert. Bisher waren sieben
Schöffen von Stollhofen und sieben Schöffen zusammen von
Schwarzach, Ulm und Vimbuch im Saalgericht vertreten. Ab
diesem Zeitpunkt wurde der Stollhofener Anteil ausgeklammert
. Die sieben Stollhofener Schöffen wurden durch andere
Personen aus den Klosterdörfern ersetzt.5
Das markgräfliche Gericht
Am 30. Januar 1309 ging die Vogtei Stollhofen, Stadt und Dorf,
Söllingen und Hügelsheim durch Kauf von den Rittern von
Windeck mit allen Rechten an den Markgrafen von Baden. In
der Kaufbestätigung von 1310 wurde auch u. a. ausdrücklich auf
das „Gericht" hingewiesen.6
Das Problem aus heutiger Sicht besteht nun darin, dass das
klösterliche Schwarzacher Saalgericht weiter bestand und für
die „St. Peters" Leute zuständig war. Dagegen stand nun das
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