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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 113
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Rechtsprechung zu Stollhofen

kennt diese Bestimmung und verspricht die Leute von Ysenheim und
Röschwog in dieser Sache nicht mehr zu bedrängen."7

In der Erbhuldigung an den Markgrafen Jacob von Baden heißt
es am 21. August 1431:

„Wir der Schultheisse, die Richter und die Bürger, gewehnlichen,
Riehe und Arme, alt und jung, der Statt zue Stalhouen, verjahen und
bekennen ..."

Hier erscheint das Gericht eindeutig in den Händen der Mark- 1431 Erbhuldigungen
grafen.8 GLA 36/325.

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