Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 114
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0115
114 Ernst Gutmann

In der Schätzung von Stollhofen 1472 heißt es dagegen zur Gerichtsbarkeit
:

Das gericht zu Stolhoffen ist eynes Appts zu Schwartzach der nymt
die Freveln, on das der herschaft von baden umh lyb unt gut an die
hant herteit wir dz ist ir.

Das Gericht zu Stollhofen gehört dem Abt zu Schwarzach ...
ohne oder mit den zur Herrschaft Baden gehörenden Leibeigenen
!? Vermutlich soll es wohl heißen: die badischen Untertanen
sind von dem klösterlichen Gericht ausgenommen.9

Das badische Amtsgericht Stollhofen um 1511

„... in heisein Hansen von Wahingen Vogt und Jorgen Jacob Schultheißen
Jost Metzlers, Peter Müller, Caspar Becker, Schultheißen
Martin, Gritschen Jacob und Dutten Jacob, alles sechs Richter von
Stollhofen".

Die sechs Gerichtsräte und weitere sechs Räte bildeten zugleich
den Stadtrat von Stollhofen, dessen Vorsitz wiederum
der oben genannte Schultheiß führte.

Das badische Amtsgericht Stollhofen beinhaltete drei Gerichte
, deren Vorsitz jeweils der badische Amtmann führte.

1. Das Gericht Stollhofen mit dem Schultheißen und sechs
Richtern aus Stollhofen, je drei aus Söllingen (Jecklin Peter,
Wintter Hannsen, Vischer Martin) und Hügelsheim (Har-
dauers Mathis, Clußmann Diebold, Würtz Bernhard).

2. Das Gericht Iffezheim mit dem Schultheißen und je sechs
Richtern von Iffezheim und sechs von Sandweier.

3. Das Gericht im Ried mit den zunächst fünf (1511 vier), später
drei Dörfern, ebenfalls ein von dem Schultheißen geführtes
Zwölfer-Gericht.

Der Gerichtssitz

Es ist wohl anzunehmen, dass die Gerichtssitzungen je nach
Zugehörigkeit zum Teil im Schloss in Stollhofen und zum anderen
Teil im Rathaus stattfanden. Also innerhalb der bürgerlichen
Stadt.

Wobei dann eben das klösterliche Gericht (1318) „unter der
Tanne" stattgefunden hatte. Dieser Standort dürfte in dem befestigten
Friedhof, außerhalb der Stadt, zu suchen sein. In diesem
Friedhof befand sich die schon 1154 genannte Basilica, die


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0115