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Rechtsprechung zu Stollhofen 117
Auch im „Nachbarland" lebten 74 Bewohner, die von Stollhofen
aus verwaltet wurden. So wohnte 1590 in Lichtenau 30,
in Scherzheim 40, in Straßburg drei und in Offendorf ein badischer
Untertan.
Gerichtsurteile aus dem Hofrats-Protokoll von Baden-Baden
Diese Berichte zeigen eine sehr harte, aber damals übliche Art
der Bestrafung von „Verbrechen". Die Protokolle beginnen
1591, sind mit Kriegslücken versehen und enden 1664. Sie umfassen
mehrere handgeschriebene Bücher. Es handelt sich hier
um „überörtliche" Gerichtsurteile, die eben im Protokollbuch
von Baden(-Baden) notiert wurden. (Auswahl Stollhofen betreffend
).
19.8.1591
Bericht des Untervogtes zu Stollhofen. Horschen (Hörth) Hausfrau so
mit Bertiin Jacob Jungen Sohn, hat daselbst die Ehe gebrochen. So
muss laut der Landesverordnung Jacob Jung vier Wochen bei Wasser
und Brot im Turm büßen und die Ehefrau 7 Gulden und drei Schilling
Strafen bezahlen. Die Begnadigung des Jacob Jung erfolgte
am 21.9.1591.
24.9.1593
Hans Zog aus Biberach/Kinzigtal, soll von dem Nachrichter (Henker)
Zwangsvollstreckt werden. Soll gegen „scharfes Vergeld" (Strafe) das
Gefängnis verlassen und des Landes verwiesen werden. (Was er verbrochen
hatte, ist aus dem Akteneintrag nicht ersichtlich).
8.8.1624
Michael Österlin, sein Weib und Sohn, weil sie nach eigenem Bekenntnis
gegenüber dem Kläger viele Früchte entwendet hatten, wurden
sie gegen das gewöhnliche Versprechen des Landes verwiesen.
19.8.1624
Der alte Schultheiß (von Stollhofen) Jacob Leppert wurde seines
Amtes wegen eines Verbrechens (welches?) enthoben. „Item muss der
gewesene Schultheiß 400 Reichstaler und sein Sohn 200 Reichtaler
bezahlen".
Dezember 1624
...an alle Ämter. - das alle Untertanen sich bis Weihnachten der
katholischen Religion bequemen, Beichten und Comunizieren. Wo
sich die Leute nicht dazu bekennen, sollen sie innerhalb 6 Tagen des
Landes verwiesen werden.
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