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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 118
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11g Ernst Gutmann

31.10.1630

Caiharina Lamprecht Schneiders Tochter von Hatten wegen verübter
Hurerey soll des Landes verwiesen werden. Wendel Regenold, welcher
nicht mit ihr verehelicht ist, aber zu ihr halten soll, soll aber mit
theuerer Straf auferlegt werden.

15.2.1636

Soll Peter Schmidt, Landfahrer, der bei Sandweier verhaftet wurde,
des Landes verwiesen werden.

6.3.1636

Anna Küblin, die ihr Kind nach der Geburt getötet hatte, soll mit
dem Schwert gerichtet werden. Ihre Schwester Maria Hans Kühlers
Witwe, die das tote Kind begraben und die Tötung nicht angezeigt
hatte, soll auf vier Sonn- und Teiertage öffentlich in der Kirche, vor
dem Altar liegend, eine Rute in der Hand haltend, abbüßen.

17.3.1636

Hans Ulrich Peßler, Hans Volz, Claus Grumholz und der Schmidt so
ein Landfahrer sollen wegen etlicher begangenen Diebstähle durch
den Büttel eine Stunde lang am Lasterstock stehen. Und nach starkem
Verweis sich ein Jahr lang der ehrlichen Gesellschaft enthalten
und des Landes verwiesen werden.

3.4.1636

Der Pferdedieb Wendel Weiler wurde mit einer Turmstrafe auf
8 Tage bei Wasser und Brot verurteilt, dann mit starken Verweis
wiederum entlassen. Hans Leher der Nachrichter (Henker) soll ihn
einhalb viertel Stunde lang zünftig tradieren lassen.

4.7.1636

Hans Myrer zu Stöderfeld und ein entlaufenes Soldatenweib, beide
des Diebstahls gefangen, sollen unter der Polder befragt werden.

7.7A636

soll das Weib wiederum freigelassen werden. Der Myrer abermals an
die Polder schlagen, länger auf ziehen und wegen mehrerer Diebstähle
befragen.

Abermals ist dem Ober-und Untervogt zu Stollhofen befohlen worden
, den oben genannten Hans Myrer gebührend zu befragen.

19.6.1648

Werden dem Jacob Weber von Stollhofen wegen seiner Tochter mit
dem Dragonerleutnant Trottner ungebührliches Handeln 50 Gulden
Strafe zum halben Teil nachgelassen.


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