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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 119
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Rechtsprechung zu Stollhofen 11 Q

Zu Ende des 30-jährigen Krieges hatte die Stadt eine französische
Besatzung. Dieser Leutnant Christian Trottner war Kommandant
einer Kompanie Dragoner des Erlachischen Regiments
(Pferdesoldaten). Er war mit einer Anna Maria Schulin (Schuh),
Bürgertochter von Stollhofen verheiratet.

22.2.1650

Georg Metzger von Sannburg wurde wegen des Verdachtes, den Sigmund
Walter von Lichtenau ermordet zu haben, einige Wochen gefangen
gehalten. Er ist nun nach der Bezahlung der Zerkosten entlassen
worden.

14.1.1651

Untervogt berichtet aus der Garnison, dass zwischen dem Hans Man-
rad dem Salpetersieder (Pulvermacher) und zwei Soldaten vorgekommenen
„SchlaghändeV ein Zwangsvergleich gemacht wurde. Bei der
Schlägerei wurde der Salpeterer erheblich verletzt. Die beiden Soldaten
sollen dem Salpeterer die aufgelaufene Zerkosten und den Barbierlohn
von 33 Schilling bezahlen. Der Salpeterer soll allerdings der
Herrschaft eine Strafe von 3 Pfund Pfennig (6 Gulden) bezahlen.
Dabei gab es außerdem noch Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem
Untervogt und dem Kompanieführer Wachtmeister Kleinschmidt. Er
erhielt einen ernstlichen Verweis, sich mehr der Bescheidenheit gebrauchen
zu müssen.

12.4.1652

Meister Hansen (Leher) der Wasenmeisters (Henker) zu Stollhofen
hatte sich nach dem Tod seiner ersten Ehefrau mit der Witwe Hans
Georg Lorenzen, verheiratet. Durch diese Heirat wäre es möglich gewesen
, das Bürgerrecht der Witwe zu übernehmen. Die Bürgerschaft
von Stollhofen hatte allerdings beschlossen, dass wie bisher kein
Henker die Bürgerschaft erhalten soll. Der Henker wurde aus der
Stadt gewiesen.

16.5.1652

Nochmals. - Meister Hansen Leher (der Henker) soll innerhalb zwei
Monaten aus der Stadt nach Söllingen ziehen. Er wird in der Stadt
nicht mehr geduldet.

Der Henker durfte grundsätzlich nicht in der Amtsstadt
wohnen. Er hatte im benachbarten Söllingen seinen Wohnsitz.

21.5.1652

Hirzel der Jude und Hanfhändler in Stollhofen, erhält auch als Vertreter
der gesamten Judenschaft eine herrschaftliche Belehrung. Dass
sie sich zwischen ihrem vorgefallenem Händel selbst richten und
nicht mehr bei den Beamten den Streit anmelden sollen.


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