http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0146
Die Hexenprozesse 1628-1630 im Amt Steinbach
ligen zu verleugnen, und bald danach die Teufelshochzeit, eine
Parodie auf die christliche Zeremonie. Zum bleibenden Zeichen
erhielt die Hexe (Mann oder Frau) ein Hexenzeichen auf eine
verborgene Stelle des Körpers.
Ein weiterer Straftatbestand war die Teilnahme am Hexentanz
zur Verehrung des Teufels, auch dies eine Parodie auf den
christlichen Gottesdienst. Zu diesen an abgelegenen Orten abgehaltenen
Tänzen flog die Hexe auf einem gesalbten Besen
oder einem Tier. Die Salbe wurde aus Leichnamen von unge-
tauften Kindern und halluzinogenen Pflanzen hergestellt.
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