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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 146
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146 Dagmar Rumpf und Willi Daferner

Das Hauptverbrechen gegen Gesellschaft und Staat bestand
im Schadenszauber. Man warf den Hexen vor, durch das
Kochen von Unwettern die Ernte zu vernichten. Mensch und
Tier töteten sie, indem sie ihre Opfer schlugen, drückten, anhauchten
oder ihnen Gift verabreichten.

Ein schwerer Verstoß war in der katholischen Gesellschaft
die Entehrung der Sakramente. Die Hexen besuchten zwar die
Gottesdienste und empfingen die Hostien, doch spuckten sie
sie aus oder gaben sie den Tieren zum Fraß.

Der Ablauf eines Hexenprozesses

Da Sachbeweise im frühneuzeitlichen Prozess so gut wie keine
Rolle spielten, kam dem Geständnis zentrale Bedeutung zu. Das
erklärt das Bestreben der Richter, ein solches mit allen Mitteln
zu erzwingen.

Am Beispiel der Anna Habicht lässt sich veranschaulichen,
wie ein Hexenprozess ablief. Sie war von Baden-Badener und
Bühler „Hexen" unter der Folter als Komplizin angegeben worden
. Auf diese Denunziation hin, deren Wahrheitsgehalt man
nicht überprüfte, wurde sie gefangen genommen und im Oberen
Tor in Steinbach inhaftiert.

Am 9. Oktober 1628 begann der Prozess, die Tagung des Ma-
lefizgerichts, wie üblich mit der „gütlichen" Befragung. Anna
wurde aufgefordert, die ihr vorgeworfenen Taten freiwillig zu
gestehen. Nie führte die „gütliche" Befragung zum erwünschten
Ergebnis. Auch Anna gestand nicht - wie sollte sie auch? Sie war
unschuldig. So wurde sie mit dem Knecht des Scharfrichters
konfrontiert, der ihr alle Einzelheiten der Folterwerkzeuge vorstellte
. Da auch dies kein Geständnis bewirkte, fing man sofort
mit der „peinlichen" Befragung an. Peinlich bedeutet, dass Pein,
also Schmerzen zugefügt wurden. De facto begann nun die Folter
, während derer man Fragen an Anna stellte.

Der erste Grad der Folter bestand im Hochziehen an der Strecke
: Die Angeklagten wurden an den auf dem Rücken zusammengebundenen
Händen über ein an der Decke oder einem
Gestell befestigtes Rad in die Höhe gezogen.

Fünfzig Prozent der Angeklagten im Amt Steinbach gestanden
jetzt bereits die ihnen vorgeworfenen Delikte. Anna jedoch
blieb standhaft. Es bedurfte des zusätzlichen Anlegens der Beinschraube
, um sie zum Geständnis bereit zu machen.

Bei hartnäckigeren Opfern wurden die Qualen gesteigert,
indem man Gewichte an die Füße hängte oder ihnen ein
„Kränzlein" auf den Kopf setzte. Manche wurden auf einer
Streckleiter aufgezogen.


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