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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 147
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Die Hexenprozesse 1628-1630 im Amt Steinbach 147

Die Strecke, der Folteraufzug
. Die Opfer
wurden an den
Händen hinter dem
Rücken gefesselt und
in die Höhe gezogen.
Mit Gewichten wurden
die Schmerzen erhöht
und Gelenke an
Händen und Armen
ausgerenkt.
"Modell Wolfgang
Riekenberg 2012, Foto
Willi Da ferner 2012.

Blieben mehrere verschiedene Foltermethoden ergebnislos,
wurde das Verhör unterbrochen und dem Beschuldigten „Bedenkzeit
" eingeräumt. Allein gelassen mit ihren Schmerzen,
dürfte diese „Bedenkzeit" bei vielen den letzten Widerstand
gebrochen haben. Sie legten danach ihr Geständnis ab, ohne
dass weitere Folter nötig gewesen wäre.

In keinem Fall des Amts Steinbach führte die Folter nicht
zum gewünschten Ergebnis. Sämtliche 32 Angeklagten gestanden
die ihnen zur Last gelegten Taten, alle wurden verurteilt
und letztlich hingerichtet. In grauenvoller Weise bestätigte sich
die entlarvende Kritik Friedrich Spees an der gängigen Folterpraxis
. Der Jesuitenpater schrieb 1631 in einer anonymen
Streitschrift6, dass die Folter die Hexen überhaupt erst schaffe,
indem sie jeden Menschen dazu bringe, alles zu bezeugen -
auch eine Hexe zu sein -, nur um die Qualen zu beenden.


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