Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 173
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0174
Der Karsamstagsmord von 1945 in Bad Rippoldsau

Ralf Bernd Herden

173

Am Karfreitag 1945 verhaftete eine Volkssturmeinheit unweit
von Bad Rippoldsau, das unterhalb des Kniebismassivs1 liegt,
zwei Flüchtlinge: zwei junge Menschen, welche die Not der
Zeit in die Welt hinausgeworfen hatte, wo sie versuchten, ihr
Leben zu retten. Doch sie trafen auf den SS- und SD-Führer, SS-
Totenkopfringträger2, SS-Ehrendegenträger und „Inhaber des
SS-Julleuchters", den zeitweiligen NSDAP-Ortsgruppenleiter
von Wolfach3, Karl Hauger, der seines Zeichens - sozusagen
neben seinen unzähligen NS-Parteibeschäftigungen - auch
noch Forstamtsleiter des Staatlichen Forstamtes II in Wolfach,
der damals für Bad Rippoldsau zuständigen Forstbehörde, war.
Ein Mann, der seine Unterwürfigkeit zu Partei und Staat auch
durch die Tatsache zum Ausdruck brachte, dass er nicht etwa,
wie damals noch weithin üblich, im Frack und Zylinder zum
Traualtar schritt: Der Forstmann heiratete 1934 auch nicht, wie
eigentlich zu erwarten gewesen wäre, in Forstuniform, sondern
in der schwarzen Uniform der SS.4 Karl Hauger, im Volksmund
von manchen noch heute der „kleine Hitler von Wolf ach" genannt
, war sich selbst nicht zu schade dafür, sich eigenmächtig
zum Richter zu erheben und zum Hinrichter zu erniedrigen.

Später, auf der Anklagebank, zeigte er dann gerade die für
einen gnädigen Prozessverlauf notwendige Einsicht. Er, welcher
Anton Reinhardt durch Genickschuss getötet hatte, nachdem
er zuvor vielleicht sogar noch misshandelt worden war
(diese Frage konnte nie eindeutig geklärt werden) und sein eigenes
Grab hatte schaufeln müssen. Ob dem fanatischen SS-
Führer allerdings, seines nassforsch-radikalen, „rückhaltlosen"
Eintretens für die NSDAP und deren Ideologie, nach dem
Kriege NS-Verbrechen in die Schuhe geschoben worden sind,
an denen er vielleicht gar nicht (führend) beteiligt war, mag
hier dahingestellt bleiben. Hauger, wie auch der Mitangeklagte
Wipfler, waren in gewisser Weise stereotype Kinder ihrer Zeit,
und als solche mögen sie sicherlich auch zumindest teilweise
in Klischees retrospektiver Betrachtung hineingedrängt worden
sein.

Vielleicht aber waren die beiden Kriegsverbrecher auch,
wenn auch auf ganz andere Art und Weise wie der von ihnen
erschossene Anton Reinhardt, Opfer ihrer Zeit. Diese Satz will


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0174