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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 175
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Der Karsamstagsmord von 1945 in Bad Rippoldsau

Prozessauftakt in Offenburg

Zu Jahresanfang 19598 meldet das „Offenburger Tageblatt" den
bevorstehenden Prozesstermin für Anfang April 1959. Die Prozessdauer
war auf zehn bis vierzehn Verhandlungstage vorgesehen
. Insgesamt sollten zum Tathergang über 90 Zeugen vernommen
werden. Bereits im November habe die Staatsanwaltschaft
Anklage gegen Hauger und Wipfler erhoben, die sich
beide seit Anfang Januar 1957 in Untersuchungshaft befinden
würden. Karl Hauger sei bereits seit 1948 steckbrieflich gesucht
worden und zuvor in Norddeutschland untergetaucht gewesen
, habe sich dann aber Anfang 1957 der Staatsanwaltschaft
Offenburg gestellt, nachdem festgestanden habe, dass er nicht
an Frankreich ausgeliefert werde, wo er zum Tode verurteilt
worden sei.

Hauger befinde sich derzeitig, ebenso wie der Lahrer KZ-Arzt
Dr. Erich Wagner9, in der „Krankenanstalt für Untersuchungsgefangene
auf dem Hohenasperg". Franz Wipfler sei bereits
1950 schon einmal festgenommen worden, man habe ihn
dann aber wieder freigelassen, weil man ihm nichts habe nachweisen
können.

Letztendlich begann der Prozess dann am 5. Oktober 1959
vor dem Schwurgericht in Offenburg. Der langen Prozessdauer
wegen hatte man sicherheitshalber sogar einen Ergänzungsrichter
und zwei Ergänzungsschöffen vorgesehen, falls einer
der drei Richter oder sechs Geschworenen ausfiele. Diese muss-
ten der ganzen Gerichtsverhandlung beiwohnen. Verhandelt
wurde jedoch an nur vier Tagen in der Woche, um den Geschworenen
die Chance zu geben, wenigstens die notwendigsten
geschäftlichen oder privaten Belange erledigen zu können
.10 Die Prozessverlegung war auf die Erkrankung eines
Hauptzeugen zurückzuführen, den man dann sicherheitshalber
bereits im August 1959 vor dem Landgericht Offenburg
kommissarisch hatte vernehmen lassen.

Verteidiger Haugers war übrigens der Offenburger Rechtsanwalt
Dr. Sachs. Dieser konnte sich uneingeschränkt des Rufes
eines geschickten, erfahrenen und äußerst kundigen Rechtsanwalts
erfreuen. Er scheint sich mehrfach des Schicksals irregeleiteter
„Alter Kämpfer" angenommen zu haben, vielleicht
hatte er sich auch auf solche Fälle spezialisiert, von denen es
damals reichlich gab. Jedenfalls benannte er z. B. im Restitutionsverfahren
der Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien
Gedanken" (die Loge hatte durch die Nazis nicht nur ihr Eigentum
verloren, sondern war auch zur Auflösung gezwungen
worden11) als Vertreter der Beklagten (Enteignungsbegünstig-


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