Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 183
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0184
Der Karsamstagsmord von 1945 in Bad Rippoldsau 1 33

Der I. Akt: Schwurgericht Offenburg

Schon am ersten Prozesstag vor dem Schwurgericht Offenburg
zeichnete sich sehr deutlich ab, dass die Sachverhaltsschilderungen
der beiden Angeklagten Karl Hauger und Franz Wipfler
deutlich auseinandergingen.51

N. H. L.52 setzte sich kritisch und sachgerecht als prozessbe-
obachtender Journalist mit dem Verfahren und all dem auf
seinen Ursachen gründenden Elend und Leid auseinander. Er
charakterisierte Karl Hauger mit spitzer Feder: „Zum klaren
Bekenntniss, dass er eine fast nicht mehr zu sühnende Schuld
in einer aus dem Zeitgeist rührenden abgründigen geistigen
Haltung auf sich lud, vermag er sich noch nicht durchzuringen
/' Die Frage, ob er dies vor sich und seinem Gewissen jemals
getan hat, bleibt damit nach wie vor offen. Zur Mutter
Anton Reinhardts sagte Karl Hauger während der Gerichtsverhandlung
: „Ich will Ihnen sagen, dass ich herzlich bedauere,
was damals in Bad Rippoldsau geschehen ist/' - „Auch ich bedauere
tief, was geschehen ist, und das große Leid, das Ihnen
zugefügt wurde", äußerte Franz Wipfler.53

Keiner der Beobachter hat übrigens die Bedacht und Sorgfalt
des Schwurgerichts jemals infrage gestellt.

Die Einlassungen des Franz Wipfler

Franz Wipfler - in der Presse als temperamentvoll und schlagfertig
geschildert54, zugleich auch als offen und soldatisch
klar55 - gab an, dass die Initiative zu einem Standgericht, in
dem das Todesurteil gefällt worden sei, von Karl Hauger ausgegangen
sei, der die Erschießung auch selbstständig vorgenommen
habe.

Wipfler räumte allerdings ein, dass er sich „Selbstvorwürfe
nicht ersparen könne, nachdem er jetzt die Zusammenhänge
richtig kenne". Nach Darstellung Wipflers sei er am Karfreitagabend
aus einem Kameradschaftsabend heraus - es soll dabei,
wie erwähnt, auch Schnaps im Einsatz gewesen sein - in die
Pförtnerloge des Hauses gebeten worden sein, wo Hauger in
Anwesenheit u. a. des Ortskommandanten (eines SS-Oberscharführers
) und einiger Volkssturmleute plötzlich ein Papier aus
der Tasche gezogen und vorgelesen habe, wonach Anton Reinhardt
wegen „Flucht aus dem Lager und Drücken vor dem
Wehrdienst" zum Tode verurteilt werde. Später habe ihn Hauger
nochmals in die Pförtnerloge gebeten, erklärt, dass alles
„ordnungsgemäß genehmigt und unterschrieben sei" und ihn
aufgefordert, ebenfalls das Urteil zu unterschreiben. Dabei soll


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0184