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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 187
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Der Karsamstagsmord von 1945 in Bad Rippoldsau 1 Q7

sein!" Haugers Denunziantentum sei so weit gegangen, dass
damals selbst der badische Landeskommissär Schwörer sich
brieflich beim Innenminister über ihn beschwert habe.

Pfarrer Bernhard Zink, der katholische Ortsgeistliche von
Bad Rippoldsau, meinte als Zeuge, Karl Hauger sei im Zeitpunkt
der Tat der omnipotente und gefürchtete Mann im Tal gewesen
. Alle hätten gewusst, dass er der maßgebliche SD-Beamte
des Bezirks und ein überzeugter Nationalsozialist war.72

Eine Nachbarin bezeichnete Karl Hauger als „angenehmen
Nachbarn und guten Mann", ein Fürstlich Fürstenbergischer
Oberforstrat a.D. sagte „Ich habe nicht gehört, dass Hauger irgendjemand
schlecht behandelt hätte". „Ich kann von Hauger
nur Gutes sagen", berichtete ein Revierförster aus Kaltbrunn,
und auch ein Oberförster aus Neustadt (1937-1940 Förster in
Wolfach) sagte aus, er könne über Hauger nichts Nachteiliges
sagen. Auch der ehemalige HJ-Bannführer von Wolfach wurde
als Zeuge aufgeboten, ebenso ein Forstwart a. D., der aussagte,
dass Hauger als Forstmann ein guter Kamerad gewesen sie,
„aber wenn es sich um die Partei gehandelt habe, war er anders
".73

Angehörige des Volkssturmes sagten Folgendes über Hauger
aus:74 Hauger habe von der Forstverwaltung einen Raupenschlepper
als Panzerersatz mitgebracht. Hauger habe dann über
einem Überrolloch, in dem ein Volkssturmmann saß, den Raupenschlepper
so lange gedreht, bis die Wände anfingen abzubröckeln
. Vom Zeugen darauf hingewiesen, dass der Mann „ja
nicht schon daheim kaputtzugehen" brauche, habe ihn Hauger
angeschnauzt: „Halten Sie die Schnauze, Sie sind ja nur
Untergebener und haben nichts zu sagen." Ein anderer Volkssturmmann
über Hauger: „Er spielte sich in Bad Rippoldsau als
großer Herr auf. Er war aber der typische Drückeberger und
stand nur so herum und gab Befehle." Allerdings sagte auch
ein Zeuge aus, Franz Wipfler habe seinen Vorschlag, den vermeintlichen
Deserteur vor ein ordentliches Gericht zu stellen,
abgelehnt und ihm befohlen, Anton Reinhardt an die Exekutionsstätte
zu führen.75

Die Staatsanwaltschaft beantragte, Hauger wegen Mordes
und Wipfler wegen Totschlags zu zu verurteilten. Sie forderte
für Hauger lebenslängliches Zuchthaus und lebenslängliche
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, für Wipfler sieben
Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
für weitere fünf Jahre.76 Die Verteidiger (insbesondere
die juristisch saubere und kundige Argumentation von Rechtsanwalt
Dr. Sachs ist anzuerkennen, der sich gekonnt und intensiv
mit Fragen des Befehlsnotstandes auseinandersetzte)77


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