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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 190
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190 Ralf Bernd Herden

Karl Hauger erhielt zur Sühne seiner Tat sieben Jahre Zuchthaus
und fünf Jahre Ehrverlust, Franz Hindenburg Wipfler
dreieinhalb Jahre Gefängnis.

Am 12. September 1961 meldete das Offenburger Tageblatt
die Entlassung Haugers aus der Krankenhaftanstalt Hohenas-
perg. Durch Anrechnung der Untersuchungshaft waren 56
Monate der Strafe verbüßt. Die Reststrafe wurde für fünf Jahre
zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidiger Franz Hindenburg
Wipflers, der nicht so lange in Untersuchungshaft war, stellte
einen entsprechenden Antrag für seinen Mandanten.83

Die Presse: Nis Heinrich Lindschau

Im „Offenburger Tageblatt" nahm Nis Heinrich Lindschau bei
der Bewertung des Falles 1959 kein Blatt vor den Mund, indem
er das Problem des Hauger-Prozesses unter der Überschrift „Die
Schatten der Vergangenheit" kritisch beleuchtete.84 Lindschau,
der selbst das Elend des III. Reiches und des Krieges erleben
und erleiden musste,85 konstatierte mit klarem Blick: „Erschreckend
aber wird immer wieder deutlich, wohin sich Menschen
verirren, wenn klare Rechtsnormen ins Wanken geraten, wenn
das Recht zur politischen Zweckfunktion herabgewürdigt
wird." Er stellte dabei in seiner Bewertung den Haudegen Wipfler
und den Hauptsturmführer Hauger vergleichend neben einander
. Der Tatbestand selbst, so Nis Heinrich Lindschau, sei
so grausig, dass selbst harten Menschen Tränen in die Augen
gestiegen seien. Als es um den Tod des 17-jährigen Anton Reinhardt
ging, standen laut Anklage dabei doch die Fragen vorsätzlicher
Misshandlungen vor der Tötung, möglicherweise
aber auch des lebendig Begrabens eines Sterbenden zur Aufklärung
.

In den Vortagen des totalen Zusammenbruchs habe ein
Menschenleben nichts gegolten. Die Soldatenlaufbahn des
Hauptmannes Wipfler sei jedoch fast jedes halbe Jahr von einer
Verwundung unterbrochen worden, die tausend andere als
Anlass dazu genommen hätten, die Front nie wieder zu sehen.
Hauger hingegen sei nie Frontsoldat gewesen: „Der Vorwurf,
dass er sich zum Schluss mit fadenscheinigen Gründen dem
Einsatz im Volkssturm feig entzogen habe, trifft ihn schwer in
seinem Wesenskern."

Auch das Auftreten der Angeklagten im Prozess wird gegenübergestellt
. Wipfler, keineswegs ungeschickt, aber offen und
soldatisch klar. Das Verhältnis Hauger-Wipfler zum Tatzeitpunkt
: „Dass Wipfler in Hauger den überlegenen Mann, den
studierten Beamten aus ganz anderem Milieu anerkannte,


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