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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 191
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Der Karsamstagsmord von 1945 in Bad Rippoldsau

dessen Freundschaft ihn ehrte, mag verständlich erscheinen".
„Haugers Auftreten vor Gericht spricht ebenso gegen ihn, wie
alles was aktenkundig vorliegt. Man wird ihm allerdings zu
Gute halten müssen, dass er zwölf Jahre untergetaucht leben
musste, dass er eine zermürbende Haftzeit - größtenteils allein
und beinahe gemieden von allen, in der er fast das Sprechen
verlernt hat - hinter sich hat. Die Wucht der Mordanklage hat
man schonungslos auf ihn niederprasseln lassen."

Schweizer Grenzschutz: Neutral, pflichtbewusst, unerbittlich

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte Anton
Reinhardt nicht sterben müssen, wenn er in der benachbarten
Schweiz Asyl gefunden hätte. Die Flucht in die Schweiz war
dem jungen Mann bereits gelungen. Die Schweizer Behörden
schoben ihn jedoch - Vorschrift ist Vorschrift - unerbittlich
ab.86 Anton Reinhardt hatte am 25. August 1944 illegal die
Schweizer Grenze überschritten, wurde aufgegriffen und ins
Bezirksgefängnis Zurzach eingeliefert. Der zuständige Dienststellenleiter
stellte dazu fest: „Nach unseren Weisungen über
Aufnahme oder Rückweisung ausländischer Flüchtlinge vom
12. Juli 1944 kann Reinhardt nicht Asyl gewährt werden. Wir
ersuchen Sie daher, Anton Reinhardt () unverzüglich wieder
an die deutsche Grenze zu stellen. Den Vollzug der Rückschaf-
fung wollen Sie uns bestätigen"87 - Was auch, nach der Meldung
des beauftragten Postenchefs, geschah: „Am 08.09.1944
um 22:05 Uhr88 wurde beim Grenzstein No. 118 am Benkenspitz
auf Anordnung des Territorialkommandos 4 durch den
Kantonspolizeikorporal Bucher des Postens Oberwil über die
Landesgrenze nach dem Elsass abgeschoben: Reinhardt, Anton,
des Ludwig und der Elvira, geboren 10.06.1927, von Weiden,
Württemberg, ledig, Chauffeur, letzter Wohnort: Waldshut.
Reinhardt ist am 25.08.1944 oberhalb der Eisenbahnbrücke in
Koblenz89 von Waldshut her über den Rhein illegal in die
Schweiz geflüchtet. Die Ausschaffung erfolgte auf Grund der
Weisungen des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
vom 12.07.1944 und verlief ohne Zwischenfall/'

Anton Reinhardts Abschiebung war kein Einzelfall.90 Trotzdem
muss fairerweise gesagt werden: Auch Kuba, Kanada und
die USA verhielten sich nicht (immer) besser: Sie wiesen beispielsweise
die auf der MS St. Louis aus Deutschland geflüchteten
Juden ebenfalls gnadenlos zurück.91 Niemand wollte sich
mit Asyl suchenden Flüchtlingen belasten.

Es ging aber auch damals anders. So gewährte das kleine
Fürstentum Liechtenstein, das selbst wehrlos in Sorge vor dem


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