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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 217
(PDF, 83 MB)
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_ 217

Vom Großherzoglichen Hofgericht zum Tribunal
General de la Zone Frangaise cTOccupation

Zur Geschichte der Gerichte in Schloss Rastatt

Martin Walter

Das Rastatter Schloss zählt zu den schönsten Barockbauten in
Deutschland. Errichtet zwischen 1700 und 1705 durch den italienischen
Architekten Domenico Egidio Rossi aus Fano, ist der
prächtige Barockbau ein architektonisches Juwel in Baden.
Zudem ist diese früheste Barockresidenz am Oberrhein in seiner
originalen Bausubstanz erhalten geblieben. Kriegsschäden wie
an anderen Orten, wie beispielsweise in Karlsruhe, Mannheim
oder Bruchsal, gab es nicht. Im Gegenteil. Das Schloss gehört in
baulicher Hinsicht zu den authentischsten Baudenkmälern seiner
Art, nicht nur in Baden. Auftraggeber für den Schlossbau
war kein Geringerer als der legendäre Türkenlouis, Markgraf
Ludwig Wilhelm von Baden (1655-1707), der bereits 1698 den
Auftrag für den Bau eines Jagschlosses erteilte.1 Architekt und
Bauleiter war der bereits genannte Domenico Egidio Rossi, den
der Markgraf wenige Jahre zuvor in Wien kennengelernt hatte.
Rossi machte sich umgehend an sein Werk und hatte den Bau
auch schon fast beendet, als er zur Jahreswende 1699/1700 den
Auftrag zum Bau eines Residenzschlosses und einer „ganzen
neuen Stadt" erhielt. Damit beginnt die Geschichte eines einzigartigen
Gebäudes, dessen Nutzung als Residenz mit dem
Aussterben der baden-badischen Markgrafen 1771 jäh endete.2
Im Folgenden geht es in diesem Beitrag zur badischen Rechtsgeschichte
um die Nutzung des Schlosses als Sitz zahlreicher Gerichte
.

Etwas aus dem Blickfeld der Wahrnehmung geraten ist ein
besonderer Nutzungsaspekt des Rastatter Schlosses. Viele Gerichte
waren im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte im
Schloss untergebracht. Das Hofgericht (1803-1847), das nachrevolutionäre
Kriegsgericht, das Amtsgericht Rastatt, das „Tribunal
General", das oberste Militärgericht der Franzosen nach
1945, aber auch das Rückerstattungsgericht, das von 1951 bis
1960 im Ahnensaal tagte. Die „rechtliche" Nutzung des Schlosses
ist in der Tat sehr umfassend angelegt, war aber bis auf die
Erarbeitung von Einzelaspekten bisher noch nicht Gegenstand
einer tiefergehenden Gesamtdarstellung.


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