Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 226
(PDF, 83 MB)
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Martin Walter

haben unsere Lieferung abgeben müssen. Mitten in der Bastion
XII war so etwas wie ein MG-Nest, auf der linken Seite stand die
Guillotine. Da eine Vollstreckung angesetzt war, mussten wir
warten und haben den Delinquenten, d.h. seinen Körper -
dann als wir wieder hinein durften - ohne Kopf auf der Guillotine
gesehen. Als Metzger waren wir zwar einiges gewohnt, aber
das viele Blut, das aus dem Körper geschossen war, und die
Leiche, das hat uns schon schockiert. Ich konnte auch nicht
lange hinschauen. Nach diesem Vorfall wurden meiner Kenntnis
nach Hinrichtungen auf den früheren Morgen verlegt, um
weitere Vorfälle dieser Art zu vermeiden/'22 Die Quellenlage in
deutschen Archiven zu den Entscheidungen des Tribunal General
in Rastatt ist bisher bedauerlicherweise sehr überschaubar.
Im Bundesarchiv Koblenz lagern etwa 30 cm Unterlagen hierzu.
Das Kreisarchiv Rastatt hat allerdings im Spät jähr 2011 einen
Teilnachlass von Dr. Helga Stödter erhalten. Dr. Stödter war als
junge Frau und frisch gebackene Juristin (unter ihrem Mädchennamen
Kloninger) von 1946 bis 1950 als Pflichtverteidigerin
an diesem Gericht tätig. Eine wissenschaftliche Auswertung
des 2,5 lfm umfassenden Nachlasses durch das Kreisarchiv
Rastatt steht allerdings noch aus.

Das Rückerstattungsgericht

1951 bezog das Rückerstattungsgericht für die französische Besatzungszone
den Ahnensaal. 1949 wurden in den drei westlichen
Besatzungszonen jeweils ein Rückerstattungsgericht eingerichtet
. Für die amerikanische Besatzungszone war es der
Court of Restitutional Appeals (CORA) mit Sitz in Nürnberg, in
der britischen Besatzungszone das Board of Review in Herford
und in Rastatt der Cour Superieure pour les Restitutions. Organisatorisch
zusammengefasst wurden die ursprünglich drei Gerichte
im Dezember 1955 als internationales Gericht zum
Obersten Rückerstattungsgericht mit Sitz in Herford. In Rastatt
verblieb weiterhin der 1. Senat. Das Gericht wurde dem Bundesministerium
der Justiz unterstellt. Nach annähernd zehn Jahren
der Nutzung des Saals gab das Gericht die Räumlichkeiten im
Corps de Logis auf und zog im Februar 1960 in einen anderen
Gebäudeteil des Schlosses, wohl den Nordflügel. Dieses Gericht
beschäftigte sich mit den Wiedergutmachungsansprüchen von
Personen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 materiell geschädigt
worden waren. Das betraf u.a. auch die Ansprüche von
deutschen Juden und anderen Personen, deren Eigentum (zwischen
dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945) beschlagnahmt
oder zwangsenteignet worden war.23


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