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der vor, diesmal jedoch wundersamerweise zusätzlich mit
einem Bleitäfelchen, das explizit an die Übertragung der Gebeine
des Florentius in die Haslacher Kirche erinnerte und
damit die Auffassung des Bischofs bestätigte.9
In ähnlicher Weise skrupellos verhielt sich Burkhard auch
bei der Anfertigung einer Reihe von Urkundenfälschungen, zu
denen er den eben erwähnten Erzpriester Ludwig beauftragte.
Gerhard Rösch stellt in seiner Untersuchung des Urkundenwesens
der Straßburger Bischöfe die Anfertigung dieser Fälschungen
, darunter auch die auf 961, in Zusammenhang mit einer
„neuen, konsequenten Wirtschaftspolitik" des Straßburger Bischofs
, deren Ziel die Hebung seiner wirtschaftlichen Macht
war. In diesem Rahmen sei eine systematische Ordnung und
rechtliche Sicherung der vergangenen Schenkungen und Seelgerätstiftungen
durchgeführt worden. Weil, vermutlich anlässlich
der Anlage eines neuen Anniversarbuchs, festgestellt worden
war, dass nicht alle Einnahmen schriftlich bzw. in Form
einer Mitte des 12. Jahrhunderts als rechtssicher geltenden
Siegelurkunde festgehalten waren, wurden entsprechende Fälschungen
hergestellt, die diese Nachweise ersetzen sollten.10 In
diesen Zusammenhang stellt Rösch auch die Fälschung auf
961, deren Herstellung er in den frühen 1160er-Jahren ansetzt,
bei der er jedoch, entgegen der älteren Meinung, vermutet,
dass es sich nur um eine formale Fälschung handeln könnte,
„der vielleicht sogar eine echte Vorlage zugrunde liegt".11 Auf
eine engere Beweisführung, welche Inhalte der gefälschten
Urkunde möglicherweise auf eine solche echte Vorlage zurückgehen
könnten, verzichtet Rösch jedoch. Dies soll an dieser
Stelle nachgeholt werden.
Betrachten wir dazu zunächst den Inhalt der Urkunde, wobei
uns klar sein muss, dass dieser Inhalt in einzelnen Teilen möglicherweise
nicht Vorgänge des Jahres 961 beschreibt, sondern
solche des 12. Jahrhunderts: Der Straßburger Bischof Udo (III.)
beurkundet darin seine Schenkung mehrerer Güter an das
Domkapitel der Straßburger Bischofskirche. Die Schenkung
umfasste insgesamt 18 sogenannte Mansen mit Zubehör (vgl.
Abschnitt l).12 Ein mansus, dem in der deutschen Übersetzung
etwa die Hufe entspricht, bezeichnet im Früh- und Hochmittelalter
kein Flächenmaß, sondern eine bäuerliche Hofstelle mit
allen Gebäuden und so viel dazugehörigem Land, wie zum Unterhalt
einer Familie notwendig war. Dies konnte regional je
nach Bodenqualität sehr unterschiedlich groß sein.13 Die Orte,
an denen sich die Mansen befanden, werden genau aufgelistet:
Die Mehrzahl befanden sich in der Ortenau {in Mortenowa
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