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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 234
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O^A. Andre Gutmann unter Mitwirkung von Tobie Walther

situm), an erster Stelle Badelsbach (Bohlsbach), danach Staden,
Suabhusen, Owenheim, Diersheim, Gameneshurst und zuletzt Fol-
mersheim (2). Allein im Elsass (in terra Alsatiensi) befanden sich
zwei Mansen in Scephelingesheim (3). Die meisten dieser Ortsnamen
lassen sich problemlos identifizieren: Klar sind Bohlsbach
und Schwabhausen, ein heute nicht mehr existierender Ort, der
möglicherweise bei Griesheim lag,14 dazu Auenheim15 und
Diersheim16 bei Kehl und Gamshurst17 bei Achern. Staden
könnte mit dem Ort Stadelhofen bei Oberkirch identisch sein.18
Bei Volmersheim handelt es sich wahrscheinlich um die abgegangene
Siedlung Volmarsten auf der Gemarkung von Altenheim
bei Lahr, das Mitte des 14. Jahrhunderts als Volmersheim
belegt ist.19 Das elsässische Scephelingesheim wird allgemein mit
dem Ort Ober-Schäffolsheim, westlich von Straßburg, gleichgesetzt
.20

Im Anschluss an die Lokalisierung der Mansen enthält die
Urkunde eine zusammenfassende Auflistung der jährlichen
Abgaben und Leistungen, die von jeder der 18 Mansen erwartet
wurde (4). Die Mansen waren von den Grundherrn, in diesem
Fall also den Mitgliedern des Domkapitels, zur Bewirtschaftung
an bäuerliche Pächter vergeben worden, die im Gegenzug Abgaben
und Dienstleistungen zu erbringen hatten, und zwar
gegenüber einem zentralen Fronhof, auf dem ein grundherrlicher
Verwalter saß. Dieser Hof diente nicht nur als Sammelstelle
für Abgaben, sondern war zugleich Gerichtsstätte für die
Angehörigen des Fronhofverbands. Aus den Angaben in der
Urkunde geht nicht hervor, ob und an welchem Ort sich der
Fronhof für die 18 Mansen befand oder ob gar mehrere Fronhöfe
von der Schenkung betroffen waren. Ebenfalls Teil eines
Fronhofs war das sogenannte Salland, das von dem Verwalter
in Eigenwirtschaft betrieben wurde. In den Bestimmungen zu
den Abgaben wird in der Urkunde explizit festgehalten, dass
diese sich ausschließlich auf die Mansen beziehen und das Salland
(salica terra) davon nicht betroffen ist.

Die einzelnen Mansen bzw. deren Pächter sollen demnach
am Fest Johannes des Täufers (24. Juni) fünf Schilling zahlen,
am Fest des Heiligen Adelphus (30. August) vier Pfennige, vier
junge Hühner und zehn Eier, zu Weihnachten (25. Dezember)
zwölf Brote mit einer Länge und Breite von einer Elle, acht
Schweineschultern von schlachtreifen Ferkeln, einen Eimer
Bier und 24 Maß Hafer und zu Ostern weitere 12 Brote und
acht Hähnchen. Ferner soll jede Manse bei der Bestellung der
Äcker im Frühling und Herbst zwei jugera, gemeint ist jeweils
ein von einem Paar Ochsen gezogenes Joch, und bei der Winter
- und Sommerernte je vier Schnitter bzw. Erntehelfer zur


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