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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 237
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0238
Von Straßburger Besitz in Ober-Schäffolsheim erfahren wir
außer in dieser Urkunde erst wieder zu Ende des 12. Jahrhunderts
. Die Herkunft bzw. der Zeitraum des Erwerbs dieser Güter
ist nicht bekannt. Wie aus anderen urkundlichen Belegen bekannt
, verfügten an diesem Ort in den 1140er-Jahren auch die
beiden elsässischen Klöster Maursmünster (Marmoutier) und
das Frauenkloster Sindeisberg sowie eventuell auch regionale
Adlige über Besitz.28 Diese standen damit vor Ort in Konkurrenz
zum Straßburger Domkapitel und es ist nicht unwahrscheinlich
, dass es in dieser Zeit zu Streitigkeiten zwischen
diesen Parteien über ihre jeweiligen Güter in Ober-Schäffolsheim
gekommen war. In diesem Fall hätte das Domkapitel
oder auch Bischof Burkhard zur Behauptung ihrer Ansprüche
entsprechende Nachweise über ihren Besitz in dem Ort vorlegen
müssen, Nachweise, die sie aber möglicherweise nicht bzw.
nicht mehr oder zumindest nicht in urkundlicher Form besessen
hatten.

Die Lösung könnte eine für die Regierung Bischof Burkhards
typische gewesen sein: Er ließ von seinem Erzpriester Ludwig
eine Urkundenfälschung herstellen, die den Besitz des Domkapitels
in Ober-Schäffolsheim möglichst sicher belegen sollte.
Dazu ist folgendes Szenario denkbar: Um einen solchen Nachweis
zu bewerkstelligen, ging Ludwig einen sinnfälligen Weg,
indem er die beiden umstrittenen Mansen zu Ober-Schäffolsheim
samt den speziellen Bestimmungen zu diesen Gütern
nachträglich in eine sehr viel ältere echte Schenkung einbaute,
nämlich derjenigen Udos III. Diese möglicherweise tatsächlich
auf das Jahr 961 datierte Schenkung Udos an das Straßburger
Domkapitel umfasste wahrscheinlich allein die auf die sieben
Orte bzw. Höfe in der Ortenau verteilten 16 Mansen, wobei
auch hier an erster Stelle Bohlsbach genannt gewesen sein
dürfte. Ebenso wird die Schenkung Angaben zu den Abgaben
und Leistungen der einzelnen Mansen enthalten haben, wobei
nicht festgestellt werden kann, ob die jetzt in der Fälschung
genannten Angaben den ursprünglichen Konditionen entsprachen
oder von Ludwig den aktuellen Verhältnissen des
12. Jahrhunderts angepasst wurden. Weiterhin wird in der Vorlage
das Anniversar des Bischofs angesprochen gewesen sein,
dort jedoch mit den Gütern in Bohlsbach als Finanzierungsgrundlage
. Auf diesen Sachstand weist der überlieferte Nekrologeintrag
hin, der den Nutzern des Nekrologs in der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhundert die tatsächliche Finanzierungsgrundlage
des Anniversars mitteilte.29 Er dürfte parallel zur
Anfertigung der gefälschten Urkunde aufgeschrieben worden
sein, um den korrekten Sachstand gegenüber der eigenen Gü-


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