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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 239
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weis darauf sein, dass es sich hierbei um zwei zeitlich unterschiedliche
Passagen handelt. Anschließend ersetzte der Fälscher
in der Passage, die die Finanzierungsgrundlage des Anniversars
Udos nennt, Bohlsbach durch Scephelingesheim, und
fügte ergänzend dazu wahrscheinlich auch die für das Domkapitel
vorteilhaften Regelungen zum Pachtverhältnis ein. Mit
diesen drei Veränderungen war das Hauptanliegen des Fälschers
erfüllt, die Absicherung des Straßburger Anspruchs auf die beiden
Mansen in Ober-Schäffolsheim, deren Status gegenüber
den Pächtern nun ebenfalls geklärt war. Und weil der Fälscher
mit seinem Werk schon einmal dabei war, ließ er sich die Gelegenheit
nicht entgehen, auch einige unklare Verhältnisse in
Schwabhausen, ebenfalls zugunsten des Domkapitels, zu regeln
.

Mit der Verwendung gerade der Schenkung Udos III. als
Vorlage schlug der Erzpriester Ludwig zwei Fliegen mit einer
Klappe: Erstens stellte die gefälschte Urkunde die Güter in
Ober-Schäffolsheim in eine lange Tradition der Zugehörigkeit
zum Straßburger Domkapitel, indem sie einen angeblichen
Erhalt der Güter bereits vor zwei Jahrhunderten nachwies, und
zweitens stellte sie die umstrittenen Güter in unmittelbare
Nachbarschaft zu einer Reihe von anscheinend unumstrittenen
Gütern des Domkapitels, nämlich die Mansen in den genannten
sieben Orten in der Ortenau, angeführt von Bohlsbach
. Zu diesen Gütern scheint das Domkapitel über ausreichende
Nachweise verfügt zu haben, oder zumindest hatte
bislang niemand versucht, ihm seine Besitzansprüche auf diese
Mansen streitig zu machen. Ob die Fälschung in irgendeiner
Weise bei juristischen Auseinandersetzungen um die Straßburger
Güter zu Ober-Schäffolsheim zum Einsatz kam und mit
welchem Erfolg, ist indes unbekannt.

Zusammenfassend lässt sich zu dieser Urkunde und der Erwähnung
von Bohlsbach darin Folgendes bemerken: Obwohl es
sich eindeutig um eine im Auftrag des Straßburger Bischofs
Burkhard hergestellte Fälschung aus etwa der Mitte des 12. Jahrhunderts
handelt, gibt es Hinweise darauf, dass zumindest Teile
ihres Inhalts auf Informationen beruhen, die in die Zeit des
10. Jahrhunderts zurückreichen und möglicherweise sogar aus
einer echten Schenkungsaufzeichnung zum Jahr 961 stammten
. Es handelt sich demnach für diese Teile wohl nur um eine
formale Fälschung. Konkret beträfe dies zunächst die Existenz
einer Schenkung Bischof Udos III. im Umfang von 16 Mansen
in den sieben zuerst genannten Orten/Höfen der Ortenau (1)/
(2), inklusive der anzunehmenden Ersterwähnung des Ortsna-


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