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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 242
(PDF, 83 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0243
Andre Gutmann unter Mitwirkung von Tobie Walther

Der hier beschriebene Besitz entsprach allen Gütern, die
Rudolf 959 von Otto I. erhalten hatte, außer der Manse in
Bohlsbach. Zusätzlich verleiht Otto II. in der Urkunde noch die
königliche Immunität über alle genannten Güter (decrevimus
atque sub nostra tuitionis immunitate per huius precepti nostri vigo-
rem omnes predictas res earumque legales appertinentias conclusi-
mus), das heißt das Recht, sich in Bezug auf diese Güter ausschließlich
vor dem König bzw. dem königlichen Gericht verantworten
zu müssen. Damit stellte der König sicher, dass kein
Adliger, insbesondere keiner der regionalen Grafen, auf diese
Güter zugreifen konnte. Dazu nennt die Urkunde auch die relevanten
Grafen vor Ort. Während die elsässischen Güter in
dem Amtsbereich zweier Grafen namens Hugo und Liutfred
fielen, wird die Manse zu Bohlsbach im Gau Ortenau und in
den Amtsbezirk des Grafen Konrad verortet (uno nostro manso
in villa Badelesbah in pago Mortanouua et in comitatu Chuonradi
comitis sito).

Die Angabe in villa Badelesbah lässt sich nicht eindeutig
übersetzen. Eine villa kann im 10. Jahrhundert neben anderem
eine dörfliche Siedlung sein, aber auch der Mittelpunkt eines
Fronhofverbands.36 Demnach könnte in Bohlsbach der Fronhof
einer Grundherrschaft existiert haben, dem mehrere Man-
sen untergeordnet waren. Eine dieser Mansen war ehemals in
königlichem Besitz und wurde an Payerne geschenkt: König
Otto spricht in seiner Urkunde explizit von einer „aus unserem
Recht" gegebenen Manse (nostri iuris unum mansum) bzw. „unserer
einen Manse" (uno nostro manso). Damit ist allerdings
nicht klar, ob neben der Manse auch der zu postulierende übergeordnete
Fronhof in Bohlsbach in königlichem Besitz war
oder ob auch alle andere Mansen dieses Fronhofs Königsgut
waren. Dazu schweigt die Urkunde und wir besitzen auch
keine Parallelüberlieferung. Wenn wir uns jedoch an den
Wortlaut der formalen Fälschung auf 961 erinnern, taucht dort
Bohlsbach an erster Stelle in der Liste der sieben Ortenauer
Orte bzw. Höfe auf und die Erträge der Bohlsbacher Mansen
dienten ursprünglich wohl der Finanzierung des Anniversars
des Bischofs Udo. Demnach könnte dies ein Hinweis darauf
sein, dass Bohlsbach auch schon im 10. Jahrhundert eine gewichtige
Rolle einnahm, etwa als Standort eines übergeordneten
Fronhofs. Die von Udo geschenkte eine oder mehrere
Mansen in Bohlsbach könnten demnach Teile des gleichen
Fronhofverbands gewesen sein wie die 973 erwähnte königliche
Manse. Möglicherweise waren Udos Mansen zu Bohlsbach
sogar ursprünglich königlicher Besitz. Der Bischof könnte sie
vom König erhalten haben, etwa als Gegenleistung für treue


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