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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 243
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Dienste. Udo selbst wiederum gab sie später an das Domkapitel
weiter, um sein Anniversar zu finanzieren.

Besonders interessant in der Urkunde von 973 ist die Bemerkung
, Otto II. habe die Bestätigung aufgrund ihm vorgelegter
„Verfügungen seines Vaters und seiner anderen Vorgänger"
vorgenommen (scripta videlicet piissimi genitoris nostri ceter-
orumque praedecessorum nostrorum). Demnach waren die 973
erwähnten Schenkungen bereits zuvor einmal bestätigt worden
, zumindest von seinen Vater Otto I. Und tatsächlich existierte
aus dem Jahr 965 eine Urkunde Ottos I. für das Kloster
Payerne. Allerdings ist von dieser Urkunde außer der Information
über den Empfänger Payerne nur noch die Datierungszeile
mit dem Datum 12. Mai 965 und der Angabe des Ausstellungsorts
, dem Ort Erstein südlich von Straßburg, bekannt, überliefert
in einer Abschrift des 18. Jahrhunderts.37 Da Otto I. wenige
Tage zuvor, am 6. Mai 965, eine andere Urkunde ausstellte, die
sich im Original erhalten hat, geht die Forschung davon aus,
dass mit großer Wahrscheinlichkeit auch die auf den 12. Mai
965 ausgestellte Urkunde tatsächlich existierte und echt war.38
Obwohl außer der genannten Datierungszeile keine weiteren
Textteile überliefert sind, ist anzunehmen, dass es sich um eine
Bestätigung der Schenkung Herzog Rudolfs an das Kloster Payerne
handelte,39 also eine der 973 angesprochenen Verfügungen
. Wie zuvor dargelegt, hatte Herzog Rudolf im Jahr 959 alle
in der Bestätigung von 973 genannten Güter außer der Manse
zu Bohlsbach von seinem Schwager Otto I. erhalten. Diese
Güter schenkte er bald danach an Payerne und die Urkunde
von Mai 965 dürfte die Bestätigung dieser Schenkung gewesen
sein. Aber war zu diesem Zeitpunkt auch bereits die Manse in
Bohlsbach unter diesen Gütern?

Die entscheidende Frage hierzu lautet: Was mag diese einzelne
königliche Manse in Bohlsbach für eine Funktion innerhalb der
Schenkung an Payerne gehabt haben? Schließlich handelte es
sich bei dem übrigen Schenkungsgut, den Höfen in Colmar und
Hüttenheim und den Besitz des Grafen Guntram im Elsass, um
recht umfangreiche Güter. Im Vergleich dazu dürfte sich die
einzelne Manse in Bohlsbach recht bescheiden ausgenommen
haben. Zudem liegen alle anderen Güter vollständig im Elsass.
Weshalb also 965 die Hinzugabe einer einzelnen Manse in der
Ortenau? Eine plausible Erklärung hierfür wäre, dass der König,
und zwar nicht erst Otto II. 973, sondern bereits sein Vater Otto
I. im Jahr 965, mit der Hinzugabe eines zwar vergleichsweise
geringwertigen, aber ausdrücklich königlichen Guts eine symbolische
Geste vollziehen wollte, die mit Nachdruck seine Zu-


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