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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 244
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0245
Andre Gutmann unter Mitwirkung von Tobie Walther

Stimmung zu dieser Schenkung signalisieren sollte. Demnach
war die Manse in Bohlsbach wahrscheinlich bereits in der Urkunde
Ottos I. von 965 Teil des Schenkungsguts an Payerne,
womit sich zwischen 961 und 973 das weitere Datum 965 für
eine zumindest zu postulierende Erwähnung Bohlsbachs schieben
würde.

Die königliche Manse zu Bohlsbach war anscheinend der
einzige Besitz des Klosters Payerne in der Ortenau, doch blieb
sie den Brüdern über mehrere Jahrzehnte erhalten. Sie wurde
dem Kloster, zusammen mit dem Rest der Schenkung Herzog
Rudolfs, von allen drei Nachfolgern Ottos II. bestätigt: zunächst
998 von Otto III.,40 1003 und noch einmal 1004 von
Heinrich II.,41 sowie 1024 und 1027 von Konrad II.42 In einer
Bestätigung der Besitzungen des Klosters durch den in Straßburg
weilenden Kaiser Heinrich III. im Jahr 1049 taucht zwar
die Schenkung Herzog Rudolfs auf, doch werden nur noch die
Besitzungen in Burgund und im Elsass, jedoch keine Güter
mehr in der Ortenau genannt.43 Demnach dürfte die Bohlsbacher
Manse zwischen 1027 und 1049 in irgendeiner Form von
Payerne veräußert worden sein. Am wahrscheinlichsten erscheint
ein Tauschgeschäft, etwa mit dem Domkapitel von
Straßburg, das seit der Schenkung Bischof Udos um 961 ja
selbst bereits über Besitz in Bohlsbach verfügt zu haben
scheint.

961-2011: 1050 Jahre Bohlsbach?

Ein Jubiläum auf der Basis einer Urkundenfälschung des
12. Jahrhunderts? Die Antwort auf die Frage, ob die Gemeinde
Bohlsbach im Jahr 2011 das 1050-jährige Jubiläum der Ersterwähnung
des Orts möglicherweise zum falschen Zeitpunkt begangen
hat, darf nach der vorliegenden Untersuchung mit
einem allenfalls geringfügig eingeschränkten Nein beantwortet
werden. Bei der vermutlich in den frühen 1160er-Jahren im
Auftrag Bischof Burkhards von Straßburg von dem Erzpriester
Ludwig auf das Jahr 961 gefälschten Urkunde handelt es sich in
den Teilen, die Bohlsbach und auch die übrigen sechs Or-
tenauer Orte betreffen, mit großer Wahrscheinlichkeit nur um
eine formale Fälschung, als deren Vorlage eine echte Rechtsaufzeichnung
der Schenkung des 965 verstorbenen Bischofs Udo
III. gedient haben dürfte. Die frühere Existenz einer solchen wie
auch immer gearteten Rechtsaufzeichnung und ihres Bohlsbach
betreffenden Inhalts wird durch den in die 1160er-Jahre
datierenden Nekrologeintrag der Straßburger Domkirche sehr
wahrscheinlich gemacht. Während dieser Eintrag, in dem die


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