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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 261
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Ettenheimer Gärten in alter Zeit

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bücher). Daneben sind die alten Zinsbücher und Kaufverträge,
soweit erhalten, sehr wichtig.

Bald nach Ende des 30-jährigen Krieges und mit dem Wiederaufbau
der Stadt war aus verschiedenen Gründen eine Bannerneuerung
erforderlich. Die erste im Jahr 1660 durchgeführte
Erneuerung war unvollständig und deshalb unbefriedigend.

Im Jahr 1670 befahl der Straßburger Fürstbischof Franz Egon
von Fürstenberg für Ettenheim eine General-Bannerneuerung,
also die Anlage eines neuen Grundbuchs, um die Eigentumsrechte
sämtlicher Grundstückseigentümer ohne Ausnahme zu
klären. Diese große Arbeit führte eine vereidigte Kommission
unter Leitung des Ettenheimer Bürgermeisters Martin Bosch
und des alten Bürgermeisters Constantinus Fink durch.

Die Bürger Roman Klebeisen, Martin Scherrer (Scherer) und
Paul Müller waren Mitglieder dieser Kommission.

Erst im Jahr 1721 wurde wieder eine General-Bannerneuerung
für die Ämter Oberkirch und Ettenheim auf Befehl des
Kardinal-Fürstbischofs Armand Gaston de Rohan vom 4.3.1721
durchgeführt. Wie vorher im Jahr 1670 bildete man wieder eine
vereidigte Kommission, dieses Mal unter der Leitung des Geheimen
Rats und Kanzlers Herman von Halveren. Mitglieder waren
außerdem in Ettenheim der Stadt- und Amtsschultheiß Melchior
Sartori, die Ratsherren Johann Jacob Meyenberg und Johann
Georg Müller sowie die Bürger Johann Vögelle und Bartholome
Scherrer (Scherer).

Zu den Lagebeschreibungen, die für die Lokalisierung der Gärten
sehr wichtig sind, soll hier gleich zu Anfang Folgendes bemerkt
werden:

Bis zur Neuvermessung im gesamten Bad. Großherzogtum
im Verlauf des 19. Jahrhunderts (in Ettenheim etwa bis 1870)
waren die Grundstücke nicht nummeriert. Bei der Bannerneuerung
im Jahr 1670 wurden die Angrenzer oder „Anstößer" des
betreffenden Grundstücks in folgender Weise genannt: „vornen
auf (...), hinten auf (...), oben auf (...) und unten auf (...)." Es
folgte jeweils der Name des Angrenzers.

Bei der Bannerneuerung von 1721 wurden die Angrenzer
nach den vier Himmelsrichtungen angegeben, was für uns
heute besser verständlich ist: landauf (Süden), landab (Norden),
gegen Rhein (Westen) und gegen Wald (Osten).

Trotzdem bestehen im Einzelfall gewisse Schwierigkeiten,
die alten Beschreibungen auf die heutigen Gegebenheiten zu
übertragen. Ich hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlief.

Bezüglich der Schreibweise wurde früher oft willkürlich verfahren
, besonders bei der Groß- und Kleinschreibung. Der


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